Das ehemals traditionell zweischichtige Freiburger Bibliothekssystem wird seit Ende der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts nachhaltig reformiert. Marksteine dieser Entwicklung sind die Schaffung leistungsfähiger großer Fakultäts- bzw. Fachbereichsbibliotheken durch Zusammenlegung kleinerer bibliothekarischer Einheiten, die Etatisierung des gesamten Bibliothekspersonals bei der Zentralbibliothek, der Nachweis der Bestände sämtlicher dezentraler bibliothekarischer Einrichtungen im Online-Katalog und die enge Kooperation - über die Erwerbungsabstimmung hinaus - zwischen Fachreferent(inn)en und dezentralen Einrichtungen.
Vor dem Hintergrund des neuen Hochschulgesetzes für Baden-Württemberg aus dem Jahr 2005, aber auch sich wandelnder Anforderungen an die zunehmend elektronische Literatur- und Informationsversorgung für Studium, Lehre und Forschung zahlt sich die langjährige Reformarbeit hinsichtlich eines koordinierten universitären Bibliothekssystems aus, zwingt indes auch zu weiteren Reformschritten. Angesichts der Streulage der Albert-Ludwigs-Universität steht die dezentrale Struktur des Bibliothekssystems dabei nicht zur Debatte, muss sich aber mit Blick auf veränderte Informationsinfrastrukturen in der Hochschule neuen Herausforderungen stellen.
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