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Neue Arbeitszeitregelung

Das Rektorat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg teilt in seinem Rundschreiben Nr. 4/1996 vom 26. Januar 1996 folgendes mit:

"Betr.: Regelung der Arbeitszeit für die Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums

Zwischen dem Wissenschaftsministerium und dem Hauptpersonalrat wurde am 10.07.1995 eine Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer abgeschlossen.

Nach dieser Dienstvereinbarung sind der Heilige Abend und der 31. Dezember dienstfrei, dafür ist der Gründonnerstag nicht mehr ab 12.00 Uhr frei, sondern ganz normaler Arbeitstag.

Ferner wurde auch die Regelung gestrichen, wonach ein Werktag, der in der Zeit vom 27. Dezember bis zum 08. Januar einzeln zwischen einem Sonntag und einem gesetzlichen Feiertag liegt, dienstfrei ist.

Nach dem Beschluß des Ministerrats vom 14.03.1994 sind über- oder außertarifliche bzw. über die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung hinausgehende Dienstbefreiungen nicht mehr gestattet. Dies bedeutet auch, daß der Rosenmontag (19.02.1996) künftig normaler Arbeitstag ist. Gegebenenfalls kann im Rahmen der Flexibilitätsregelung ein halber Tag Arbeitszeitverkürzung in Anspruch genommen werden.

Dr. Heß (Kanzler)"


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