Ausleihberechtigte Personen sind:
- die Mitglieder der Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften
- sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Ausleihe von Büchern nachweisen können.
Wer Bücher außerhalb der Bibliothek benutzen will, muss durch eine gültige Benutzerkarte zur Ausleihe zugelassen sein. Benutzerkarten werden von der Bibliotheksverwaltung gegen Vorlage des gültigen Studentenausweises oder eines amtlichen Lichtbildausweises ausgegeben.
Bei der Ausleihe von Büchern ist der Bibliotheksaufsicht die Benutzerkarte vorzuzeigen. Pro Person dürfen maximal 5 (fünf) Bände ausgeliehen werden.
Bücher werden nur über das Wochenende, Feiertage bzw. sonstige Schließtage d.h.
- am Tag vor der Schließung
ab 12:00 Uhr - bis am nächsten Öffnungstag
bis 14:00 Uhr
ausgeliehen.
Bücher können auch über Nacht ausgeliehen werden.
Ausleihe ist frühestens 60 Minuten vor Schließung der Bibliothek möglich.
Die Rückgabe muss spätestens 15 Minuten nach Öffnung der Bibliothek am Folgetag erfolgen.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Rückgabe der ausgeliehenen Bücher entlastet werden.
- Zeitschriften (ZA - ZZ)
- Statistiken (S 1000 - S 9930),
- Nachschlagewerke (C)
- CD’s
sind von der Ausleihe ausgeschlossen.
Es steht im Ermessen der Bibliotheksverwaltung, jederzeit häufig gebrauchte Literatur von der Ausleihe außer Hause auszunehmen.
Die Überziehung der Leihfrist wird von der Bibliothek festgehalten. Nach zweimaliger Überziehung werden die Benutzer(innen) für 4 Wochen von der Ausleihe ausgeschlossen.
Die Mitglieder des Lehrkörpers der Institute Hydrologie, Kulturgeographie, Physische Geographie und Ethnologie unterliegen nicht denselben Beschränkungen hinsichtlich Ausleihfrist, Ausleihe von Zeitschriften, Statistiken und Nachschlagewerken. Sie sind jedoch verpflichtet, Entleihungen durch Abgabe eines Leihscheines bei der Aufsicht nachzuweisen.
Als Ausleihfrist gilt für Sie die Semesterausleihe. Nach Ablauf jeden Semesters sind Die Bücher zurückzugeben oder die Leihscheine der auch weiterhin benötigten Bücher zu erneuern.
Dozenten anderer Fakultäten haben eine Ausleihberechtigung für maximal 14 Tage und nur nach Rücksprache mit der Bibliotheksverwaltung. Nur diese kann eine Ausleihe genehmigen.
Die Öffnungszeiten der Kartenausleihe werden im Internet und per Aushang am Eingang der Bibliothek bekannt gegeben. Es dürfen maximal 15 Karten ausgeliehen werden. Die Ausleihedauer beträgt 4 Wochen. Ausleihe und Rückgabe der Karten nur zu den entsprechenden Öffnungszeiten. Auf keinen Fall dürfen Karten bei der Bibliotheksaufsicht hinterlegt werden. (in begründeten Ausnahmefällen nimmt auch die Bibliotheksverwaltung Karten entgegen). Achten Sie bitte selbst darauf, dass sie in der Ausleihkartei bei der Rückgabe entlastet werden.
Ihre Bibliothekskommission
