Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Direktzugriff

Garderobenschränke



UB 1 (Stadthalle am Alten Messplatz)



Zur Aufbewahrung von Taschen, Rucksäcken, Jacken u.ä. stehen Ihnen in der UB 1 Garderobenschränke zur Verfügung, deren Nutzung vorgeschrieben ist.


Belegung mit einem Schlüssel

Die Schlüssel für die Garderobenschränke in der UB 1 werden direkt am Eingangsschalter ausgegeben. Da die Schlüssel wie jedes andere Medium auf das Bibliothekskonto verbucht werden, ist ein Bibliotheksausweis Voraussetzung zur Nutzung der Garderobe (bei UniCard oder PH-Card muss das bereits vorgegebene Bibliothekskonto zuerst freigeschaltet werden).

Schlüsselausgabe:

Mo - Fr: 08.00 - 20.00 Uhr

Sa – So: 10.00 - 18.00 Uhr

Schlüsselrückgabe:

Jederzeit über die Rückgabekiste am Eingangsschalter

Die Leihfrist beträgt 24 Stunden, bei einer Überschreitung werden jeweils 3 € Säumnisgebühr pro Tag erhoben, mit denen das Bibliothekskonto belastet wird (diese werden jedoch erst nach der Rückgabe im Bibliothekskonto angezeigt). Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt unberührt. 


Belegung über die Uni- bzw. PHCard

Alternativ haben Inhaber einer Uni- sowie PHCard die Möglichkeit, einen Garderobenschrank direkt über ihre Karte zu belegen. Hierfür stehen Ihnen die Schließfächer im hinteren Garderobenbereich zur Verfügung.

Zunächst muss die Karte durch einfaches Vorhalten am Terminal des Schließsystems, der im Eingangsbereich der UB1 zu finden ist, initialisiert werden. Bitte beachten Sie, dass die Karte aus Sicherheitsgründen täglich am Terminal aktualisiert werden muss. Gleichzeitig haben Sie dort die Möglichkeit, die Nummer des zuletzt belegten Schließfaches zu überprüfen. 

Liegt die Belegung des Schrankes mehr als 25 Stunden zurück, wird beim Versuch das Schrankschloss zu öffnen, Ihre Karte abgewiesen. In diesem Fall muss der von Ihnen belegte Garderobenschrank durch das Fachpersonal am Serviceschalter bzw. dem Wachdienst (gegen Vorlage eines Lichtbildausweises) geöffnet werden. Ihre Karte ist dann zunächst gesperrt und kann nur am Serviceschalter gebührenpflichtig entsperrt werden.

 

Bitte beachten Sie grundsätzlich die Regelung für die Garderobenschränke in der UB 1.

Bei Verlust eines Garderobenschlüssels oder Beschädigung der Schließanlage muss das Schloss ausgetauscht werden. Die entsprechenden Kosten sind vom Nutzer zu tragen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an den Serviceschalter der UB 1 und füllen eine Verlusterklärung aus. 

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