EUCOR-Bibliotheksinformationen - Informations des bibliothèques: 13 (1999)

Der "Service commun de documentation" der Universität Robert Schuman in Strassburg

Dominique Baudin (SCD Université Robert Schuman)


Allgemeiner Rahmen

1.1 Allgemeiner Rahmen des Universitätswesens in Frankreich

Heute gilt für die französischen Universitäten das "Gesetz über das Hochschulstudium" vom 26. Januar 1984 (Gesetznr 84-52, nach seinem Verfasser "Loi-Savary" genannt).

Durch dieses Gesetz wird jeder Universität der Status eines "Etablissement public national à caractère scientifique, culturel et professionnel" gewährt. Die Universität erhält dadurch das Selbstverwaltungsrecht: Sie wird von drei Gremien verwaltet, in denen externe Persönlichkeiten, gewählte Vertreter des Lehrpersonals, des technischen Personals und der Studenten sitzen. Diese drei Gremien sind: der Rat für das Studium (Conseil des études et de la vie universitaire - CEVU), der Rat für Forschungsangelegenheiten (Conseil scientifique) und der Verwaltungsrat (Conseil d'administration). Alle fünf Jahre treten diese drei Gremien zusammen und wählen den Präsidenten der Universität, der die Universität leitet und gegenüber dem Verwaltungsrat verantwortlich ist.

Darüberhinaus wurde auch das gesamte Universitätsstudium durch das Savary-Gesetz gründlich reformiert, indem es in drei sich folgenden Abschnitte (cycles) eingeteilt wurde. Der normale Ablauf eines Universitätsstudiums fängt mit der ersten Stufe (premier cycle) an, die allen Abiturienten ohne Eingangsprüfung zugänglich ist, zwei Jahre dauert und jeweils mit einem "DEUG" (für die Studenten, die weiterstudieren wollen) oder einem DEUST bzw DUT (für diejenigen, die gleich beruflich tätig sein möchten) endet.

Der Zugang zur zweiten Stufe hängt von der Aufnahmefähigkeit der betroffenen Universitäten ab. Die Studenten, die weiter studieren wollen, müssen nach einem Jahr die "Licence" und nach einem weiteren Jahr die "Maîtrise" mit Erfolg abschliessen. Diejenigen, die sich beruflich orientieren, müssen einen zwei Jahre dauernden einheitlichen Studiumgang beginnen, der mit einer "maitrise de sciences et techniques (MST)" oder einer "maitrise de science de gestion (MSG)" oder einer "maitrise d'informatique appliquée à la gestion (MIAGE)" endet.

Die dritte Stufe ist in zwei Teile geteilt:

  1. Studenten, die sich dem DESS-Studiengang zuwenden, wird ein praktisches beruflich-orientiertes Wissen vermittelt.
  2. Von denjenigen, die die DEA-Laufbahn beginnen, wird vermutet, dass sie nachher ihr Studium mit einer Doktorarbeit abschliessen wollen.
Dieser allgemeine Studienrahmen wird von den sogenannten "Hochschulen" (écoles supérieures) nicht immer übernommen, selbst wenn sie innerhalb einer Universität fungieren. Bevor er in eine dieser Hochschulen eintreten darf, muss jeder Student eine schwierige Prüfung ablegen (nur eine bestimmte geringe Zahl von ihnen wird angenommen) und sehr oft hohe Aufnahmekosten auf sich nehmen.

Der Staat übernimmt die Gehälter aller Universitätsangestellten. Darüberhinaus wird die Universität vor allem durch eine vom Zentralministerium bereitgestellte jährliche Summe finanziert. Die Studenten zahlen ein jährlich vom zentralen Ministerium festgelegtes geringes Studiumgeld (ung. 139 FF in 1999). Das Savary-Gesetz führte zwei wesentliche Änderungen ein:


1.2 Gesetzlicher Rahmen der SCD

Im Unterschied zu allen vorher verabschiedeten Gesetzen sah der Artikel 25 des Savary-Gesetzes die Schaffung eines "Service commun de la documentation" in jeder Universität ausdrücklich vor, dessen Organisation und Verwaltung durch die Erlasse 85-694, 91-320, 91-321 et 92-45 geregelt worden sind.

Der "SCD" wird auf Beschluss des Verwaltungsrates der Universität ins Leben gerufen. Ihm werden zwei grundsätzliche Funktionen anerkannt: die Realisierung der Dokumentationspolitik und die Koordinierung auf dem gesamten Gebiet der Dokumentation innerhalb der Universität. Seine Aufgaben sind klar festgelegt: er hat das gesamte Dokumentationswesen der Universität zu koordinieren, die benötigte Information selbst zu produzieren und zu verteilen, die Benutzer zu schulen, die angebotenen Dienste zu bewerten und sich an den nationalen Gesamtkatalogen zu beteiligen.

Dem Universitätspräsidenten direkt unterstellt, soll der SCD alle Bibliotheken und Dokumentationszentren der Universität in einer Verwaltungseinheit zusammenfassen. Dazu gehören die sog. "integrierten" und "assoziierten" Bibliotheken; die integrierten Bibliotheken sind dem SCD direkt unterordnet und bekommen von ihm die erforderlichen Mittel, wogegen die assoziierten Bibliotheken zwar ziemlich unabhängig bleiben aber dafür nur bestimmte, vertraglich festgesetzte Mittel vom SCD bekommen. Diese assoziierten Bibliotheken nehmen jedoch an der Dokumentenlieferung, an der Koordinierung der Erwerbung und dem universitären Gesamtkatalog teil.

Der SCD ist einem "Dokumentationsrat" (décret 85-694, art. 9 und 15, arrêté du 04/07/1985) verantwortlich, der von dem Präsidenten der Universität geleitet wird. Der Dokumentationsrat hat mindestens 30 Mitglieder; 10% entfallen auf externe Persönlichkeiten, weitere 10% auf Vertreter der Benutzer, 40% auf Vertreter der Lehrenden und Forschenden und 40% auf Vertreter des Personals.

Der SCD wird von einem Direktor geleitet, der auf Vorschlag des Präsidenten vom zentralen Ministerium ernannt wird. Er wird unter den Bibliothekaren des höheren Dienstes ausgewählt und arbeitet unter der direkten Verantwortung des Präsidenten. Seine Rolle wird im Artikel 10 des Erlasses 85-694 klar definiert.

Der SCD ist in "Dokumentations-Sektionen" gegliedert. Diese Aufteilung entspricht entweder den Wissenschaftsgebieten oder den bibliothekarisch-funktionalen Aufgaben. Diese Aufteilung wird nicht im zentralen Ministerium sondern in einer Sitzung des Verwaltungsrates der Universität entschieden. Die Entscheidung gründet nach einem Vortrag des Direktors des SCD und nach einer getroffenen Empfehlung des Dokumentationsrates.

Der genannte Erlaß sieht drei Wege der Mitwirkung der Forschenden und Lehrenden bei der Festlegung der Dokumentationspolitik vor. Erstens bekommen sie 40% der Sitze im Dokumentationsrat. Daneben soll jede Lehr- oder Forschungseinrichtung mindestens einen Vertreter für eine bestimmte Zeit ernennen, der vom Direktor des SCD um Rat gebeten werden kann. Schließlich darf der Präsident einen Beauftragten ernennen, den er unter den Mitgliedern des Präsidialbüros auswählen kann.

Umgekehrt hat der Direktor von Rechts wegen einen Sitz in den drei Räten der Universität, vor denen er sich über alle bibliotheksbezogenen Angelegenheiten äussern darf.

Seine Geldmittel bekommt der SCD aus folgenden Quellen:

a.) vom zentralen Ministerium:

b.) von den Studenten: von diesen bekommt er den Teil der Einschreibkosten, die gesetzlich dem SCD zugewiesen worden wird

c.) von den Lehr- und Forschungseinheiten der Universitaet: von dort bekommt er spezielle Mittel, die sowohl für die Literaturanschaffung, die Einstellung von studentischen Hilfskräften als "moniteurs de bibliothèque" oder die Anschaffung von Investitionen benötigt werden

d.) von externen Partnern (wie z.B. Banken oder örtlichen Gemeinschaften) kann von diesener die Mittel annehmen, die vertraglich vereinbart sein müssen.


1.3 Straßburg, ein besonderer Fall

In Straßburg konnte das Savary-Gesetz, und insbesondere die auf das Dokumentationswesen bezogenen Regelungen, nicht gleich in Kraft treten, da die Bibliothèque Nationale et Universitaire (fortan BNUS) die Nachfolge der kaiserlichen Universitäts- und Landesbibliothek angetreten hatte. Bis 1992 war die BNUS die vom zentralen Ministerium einzige anerkannte bibliothekarische Einrichtung in Straßburg. Die drei Straßburger Universitäten waren gezwungen, ihr den dokumentationsbezogenen Teil der von den Studenten bezahlten Einschreibungskosten zu geben und bekamen weder finanzielle Mittel noch Stellen für ihre Bibliotheken.

Erst der Erlass 92-45 vom 15. Januar 1992 bereitete dieser Lage ein Ende, und die drei Straßburger Universitäten durften ihre eigenen SCD gründen.

Dem Savary-Gesetz entsprechend konnte die "Louis Pasteur Universität" (hauptsächlich Naturwissenschaften und Medizin) die Mittel (Bestände, Personalstellen und finanzielle Mittel) der damals betroffenen Zweigstellen der BNUS übernehmen.

Die beiden anderen Universitäten wurden gebeten, ihren jeweiligen SCD nur aus ihren Instituts- und Fakultätsbibliotheken zu schaffen. Dafür sollten sie die erforderlichen Mittel erhalten.


2. Der "Service commun de documentation" der Universität Robert Schuman in Straßburg

2.1 Kurze Vorstellung der Universität

Die "Université Robert Schuman" (fortan URS) hat eine Reihe von Besonderheiten : ausser der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (der einzigen Einrichtung, die einfach vom Artikel 32 des Savary-Gesetzes vorgegeben ist), weist sie Institute und eine Hochschule auf, die nach Artikel 33 organisiert sind. Dieser gewährt eine grösstmögliche interne Autonomie mit einem eigenen Verwaltungsrat, einer Eingangsprüfung und relativ hohen Zugangskosten.

Der verbindende Faktor dieses Zusammenschlusses liegt in der stark berufsbezogenen Orientierung der Universität. Darüberhinaus gibt es zwei hauptsächliche Orientierungen in allen Lehr- und Forschungseinrichtungen : die enge Verbindung mit dem wirtschaftlichen Umfeld und den lokalen Verbänden einerseits und das Bewusstsein der besonderen Lage der Stadt Straßburg als europäischer Hauptstadt andererseits.

Die Universität besteht aus 11 Lehr- und Forschungseinheiten:

Die Studentenzahl ist auf etwa 8000 begrenzt. Ausser der rechtswissenschaftlichen Fakultät mit etwa 5000 Studenten legen alle Lehreinrichtungen die Zahl der zugelassenden Studenten selbst fest.


2.2 Schaffung des SCD

2.2.1 Rechtliches Verfahren

Die Gründungsprinzipien für ein SCD waren vom Verwaltungsrat am 23. Januar 1990 gebilligt worden. Die Statuten wurden im Januar 1991 schriftlich fixiert und wurden dann vom Verwaltungsrat am 6. März 1991 und später von den zwei anderen Räten - direkt vor Beginn der Verhandlungen über den vierjährigen Vertrag - gebilligt. Die Veröffentlichung des Erlasses Nr. 92-45 erlaubte es dann, dass der Verwaltungsrat am 30. Okt. 1992 die Etablierung des SCD definitiv und offiziell billigte.

Die ersten Wahlen zum Dokumentationsrat konnten im Oktober 1992 stattfinden, und der Rat trat zum ersten Mal am 15. Dezember 1992 zusammen.

Im Laufe des Jahres 1992 konnten alle Lehr- und Forschungseinheiten der Integration ihrer jeweiligen Bibliothek in den SCD zustimmen. Die Integration aller Bibliotheken wurde dann am 28. Januar 1993 vom Verwaltungsrat gebilligt.

Am 6. April 1993 wurde die Gründung perfekt, da der Dokumentationsrat die Ernennung des Vize-Präsidenten für die Dokumentationsarbeit sowie der drei externen Persönlichkeiten akzeptierte.


2.2.2 Die Lage im Jahre 1992 : eine günstige Umgebung

Bis 1992 hatte die Universität keine qualifizierte bibliothekarische Kraft. Am 1. Januar 1992 war sie zwar reich an Beständen, die jedoch noch nie ordentlich verwaltet worden und auf verschiedene Hörsäle verteilt waren.

Die Universität hatte sich über diesen Zustand Sorgen gemacht. Im Jahre 1989 liess sie von einem "Inspecteur général des bibliothèques" ein Gutachten erstellen. Dessen Gutachten wurde zum Grundstein für die Gründung eines SCD. Anfang 1992 fand der neuernannte Direktor des neuen Dienstes eine sehr positive Aufnahme, und zwar sowohl bei den Direktoren der Lehr- und Forschungsinstitute als bei den Professoren und Lehrkräften : ihre Ausführungen und Vorschläge, die in den einzelnen Gesprächen dazu geführt wurden, waren von einem grossen Verständnis für das Dokumentationswesen geprägt.

So schlecht sie auch organisiert waren, besassen die Bibliotheken schon damals ein Charakteristikum : sie waren voll und ganz in ihre Lehr- und Forschungsumgebung integriert. Im Laufe der Entwicklung des SCD haben wir stets versucht, diese sehr enge Verbindung nicht nur zu erhalten, sondern auch zu vertiefen.

Insgesamt besass die Universität zu diesem Zeitpunkt, das heisst im Jahre 1992, zwischen 150.000 und 200.000 Bände. Eine Überprüfung der Bestände war aus Personalmangel bisher nicht durchgeführt worden.

2.3. Bilanz nach 6 Jahren

Seit 1992 profitieren alle Universitätsbibliotheken in Frankreich von aussergewöhnlich hohen Mitteln im Vergleich zu den vorangegangenen zehn Jahren. Dabei ist es wichtig, zu unterstreichen, dass diese Mittel im Rahmen von zwei Vierjahresverträgen bereitgestellt wurden, die zwischen dem Staat und die Universität ausgehandelt worden waren. Im Fall der Universität Robert Schuman wurden sogar für jede der fünf grössten Bibliotheken genaue Berichte und Leitlinien verfasst, die das Handeln und das Ziel des neugeschaffenen Services fixierten.

2.3.1 Eine qualifizierte Arbeitskraft

Zu Beginn zählte der SCD nur eine Direktoren- und eine Magazinerstelle : der SCD beschloss trotzdem folgende Personalpolitik :

Heute zählt der SCD 22 Personalstellen, die nur von bibliothekarisch qualifizierten Arbeitskräften besetzt sind . 4 Stellen werden im September 1999 dazu kommen. Die Aufteilung auf die einzelnen Qualifikationsniveaus ist ziemlich rational erfolgt.

Die heutige Lage ist von der ursprünglichen weit entfernt. Allmählich werden die grössten Bibliotheken nur noch von qualifizierten Arbeitskräften geleitet. Das Personal erwies sich als besonders dynamisch : um die gleichmässige und angemessene Erneuerung der Bibliotheken in den ersten Jahren zu ermöglichen, wechselten alle Mitarbeiter ihren Dienstposten jedes Jahr, was auch zu einer gewissen Harmonisierung beitrug.

Der Fortbildungsdienst der Universität forderte die aktive Weiterbildung des Personals. Besonders, was die allgemeinen Arbeitsmittel (Textverarbeitung, Finanzsoftware, Mailsoftware usw.) betraf, was auch zur Eingliederung des neuen Bibliothekspersonal in der Universität beitrug. Was die typisch bibliothekarischen Arbeitsmittel anbelangt, so zwang der jährliche Zugang von neuen Mitarbeitern den SCD, ein konsequentes Bildungs- und Einarbeitungsprogramm auf die Beine zu stellen. Auf Grund seines Antrages erhielt der SCD eine besondere Lehrstelle, auf der eine in der Erwachsenenbildung erfahrene Persönlichkeit eingestellt wurde. Diese Stelle wird nun von den Anfangsstudenten genutzt.


2.3.2 Die finanziellen Mittel

Seit 1992 erhält die Universität Robert Schuman für die Dokumentationsbeschaffung eigene finanzielle Mittel wie alle anderen Universitäten in Frankreich :

So stiegen die gesamten Erwerbungsmittel der Universität von ca 1,4 MF im Jahr 1992 auf 2,5 MF pro Jahr seit 1996. Die Lehr- und Forschungsrichtungen tragen des Öfteren die notwendigen vorläufigen Personalkosten (in Erwartung neuer Bibliothekspersonalstellen) aus ihrem eigenen Etat, damit die Öffnungszeiten ihrer Bibliothek verlängert werden.

Die zwischen 1992 und 1998 geführten Investitionen für den wichtigen Aufbau und die Sanierung können separat schwer geschätzt werden, da sie in den Mitteln für Grossprojekte enthalten waren und von der Buchführung nicht separat festgehalten worden sind (das ist seit 1999 der Fall).

Die rechtswissenschaftliche Forschungsbibliothek
Abb. 20: Die rechtswissenschaftliche Forschungsbibliothek


2.3.3 Bau und Sanierung

Zwischen 1992 und 1998 haben alle Regierungen einen besonderen Wert auf das Bauen neuer Bibliotheksräume gesetzt. Die Universität Robert Schuman konnte davon profitieren.


2.3.3.1 Die rechtswissenschaftliche Forschungsbibliothek

Im Jahre 1992, als der SCD geschaffen wurde, war die Arbeit an einem neuen Gebäude schon im Gange. Es konnte 1994 eröffnet werden. Die folgenden Lehr- und Forschungsinstitute sind seitdem eingezogen :

Die rechtswissenschaftliche Forschungsbibliothek enstand aus der Zusammenlegung der fünf Institutsbibliotheken. Sie besteht aus einem Lesesaal von 1030 m2 und bietet 160 bequeme Leseplätze und zusätzlich 20 Carrels mit 40 Sitzplätzen an. Da die Entstehung des SCD parallel verlief, wurde diese Bibliothek in ihrem Bau mit der notwendigen EDV-Verkabelung (inclusive für die Benutzer) ausgerüstet. Seit 1994 bietet sie den Forschern den freien Zugang zur Literatur

Lesesaal der Bibliothek der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Abb. 21: Lesesaal der Bibliothek der Rechtswissenschaftlichen Fakultät


und zu den CD-ROM’s, Datenbanken, Online-Katalogen, Internetdiensten usw. In diesem Jahr wird sie um ein Magazin erweitert. Geographisch liegt die Bibliothek inmitten der Forschungs-zentren. Sie ist als Präsenzbibliothek konzipiert. Über ihre Bedeutung als Dokumentationsstelle hinaus ist sie zu einer Heimat der Forscher geworden, die das ganze Jahr hindurch und auch über das Wochenende hinaus freien Zugang haben.


2.3.3.2 Sanierung der Bibliothek der rechtswissenschaftlichen Fakultät

1996 wurde die Bibliothek der rechtswissenschaftlichen Fakultät saniert und die Verkabelung konnte somit durchgeführt werden. Drei Lesesäle mit insgesamt 935 m2 entstanden, die heute 208 Plätze aufweisen. Im Untergeschoss wurde ein Kompaktmagazin mit etwa 2000 lfd. Metern Regale geschaffen.


2.3.3.3 Die Bibliothek der Rechts- und Geisteswissenschaften

Vor etwa vier Jahren wurde das Projekt einer gemeinsamen Bibliothek für die Rechts- und Geisteswissenschaften konzipiert. Das Vorhaben wurde von Anfang an von Bibliothekaren der beiden betroffenen Universitäten (URS und UMB) vorangetrieben. Die Bibliothek ist funktional eingerichtet und weist die modernsten EDV-Geräte für die Studenten auf. Die Bibliothek öffnete ihre Tore am 23. Februar 1999.

Die Bibliothek der Geistes- und Rechtswissenschaften
Abb. 22: Die Bibliothek der Geistes- und Rechtswissenschaften


Der Lesesaal für die Juristen ist etwa 1551 m2 gross - eine Erweiterung um etwa 130m2 ist ohne große Bauarbeiten möglich - und bietet 250 Plätze, darunter etwa ein Drittel mit den notwendigen Steckdosen für die Elektrizität und Netzanschluss. Kleinere Säle für Gruppenarbeit stehen den Studenten ebenfalls zur Verfügung.

Das Erdgeschoss umfasst ein kleines Magazin von etwa 600 m2 für den rechtswissenschaftlichen Bestand. Im Untergeschoss kann ein Kompaktmagazin für etwa 100.000 Bände eingerichtet werden.


2.3.3.4 Die Bibliothek für Volks- und Betriebswirtschaftslehre

Im Rahmen der Zusammenlegung aller volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Lehr- und Forschungseinrichtungen hatten die Universität Robert Schuman und die Universität Louis Pasteur beschlossen, eine große Baumassnahme von etwa 15.000 m2 gemeinsam durchzuführen. Daraufhin entstand der "Pôle Européen de Gestion et d'Economie" (fortan PEGE genannt), der sowohl die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der ULP als auch die Handelshochschule sowie das Institut für Betriebswirtschaftslehre der URS einschließt. Die Verwaltungs- und Unterrrichtsräume wurden Ende Januar 1999 in Betrieb genommen. Die Bibliothek soll im September 1999 funktionsfähig sein. Die beiden SCD's waren von Anfang an an der Bauplanung beteiligt.

Der öffentliche Teil der Bibliothek ist etwa 4000m2 groß und besteht hauptsächlich aus 3 Lesesälen mit insgesamt 594 Arbeitpslätzen. Es ist vorgesehen, alle möglichen Informationsmittel bzw. - Zugänge zu ihnen zur Verfügung zu stellen. Im Untergeschoss sind 110 Quadratmeter für ein Kompaktmagazin vorgesehen.


2.3.4 EDV-Einsatz und Verkabelung

Eine der Hauptaufgaben, die mit der Schaffung des SCD gelöst wurde, lag und liegt in der Einführung der Technik für die weltweite Nutzung der Informationsmittel in den Bibliotheken der Universität. Dort war die Technik bisher quasi unbekannt.

Zuerst wurde Wert auf eine schnelle und leichte Einführung der EDV auf dem Gebiet der Bestellung und Lieferung sowie der Katalogisierung und des Nachweises über den OPAC gelegt. Parallel dazu wurden Geräte für die Recherche in den Datenbanken und in CD-ROMs zur Verfügung gestellt. Das geschah primär durch einige Geräte, die von den Lehr- und Forschungseinrichtungen erworben worden waren : der SCD übernahm die Kosten für die Software und deren Wartung sowie die Installierung eines Standard-Eingabeformats (Unimarc-kompatibel) und die Erwerbung von CD-ROMs.

Als die Universität sich in den Jahren 1995-1996 für eine vollständige Verkabelung ihrer Buchhaltungen und Sekretariate entschied, empfahl der SCD, seine finanziellen Mittel, die für die Verkabelung gerade genehmigt worden waren, ebenfalls dafür zu nutzen. So gelang dem SCD in diesem Rahmen auch die Verkabelung der Bibliothek, was insgesamt auch zu seiner Integration in die Universität beitrug.

Im Jahre 1992 waren erst drei Bibliotheken mit kleineren EDV-Anlagen ausgerüstet. Heute arbeiten alle Bibliotheken mit EDV-Anlagen, die miteinander verkabelt und mit Hilfe von Windows-NT vernetzt sind. Die Bibliothekssoftware wird standardmässig vom SCD verwaltet. Es wurden ungefähr 80 EDV-Arbeitsplätze eingerichtet, davon zwei Drittel für die Benutzer.


Zusammenfassung der Daten:

bibliothekarische Arbeitsstelle:
1992 : 2 Stellen ; 1999 : 22 Stellen (26 im Sept. 99)

Bibliotheksfläche:
1992 : 2981 m2 ; 1999 : 7431 m2

angebotene Arbeitsplätze für Benutzer :
1992 : 635 Sitze ; 1999 : 1425 Sitze

Erwerbungsmittel:
1992 : 1.4 MF ; 1999 : 2.5 MF


2.4 Aussichten:

Innerhalb von sechs Jahren wurde die Ausgangslage gründlich verändert. Das wurde in einem enormen Tempo realisiert, ohne aber das geplante Gesamtprogramm ausser Acht zu lassen.

In den vier nächsten Jahren bleibt noch viel zu tun : die Schulung der Studenten für die Benutzung der ihnen zur Verfügung gestellten neuen Informationsmittel, die Verbesserung des im Internet nutzbaren Katalogs, die Automatisierung der Ausleihe, der vorgesehene Bau einer Bibliothek für Politik und öffentliche Verwaltung, die Eingabe und Speicherung aller Bestandsnachweise, ein Katalog der Altbestände, die Intensivierung der Erwerbungskoordinierung.

Wir betrachten diese Aufgaben mit Zuversicht, da die bibliothekarischen Kräfte hierfür vorhanden sind. Es ist aber schon jetzt ein besonderer Dank den Bibliothekarinnen und Bibliothekarenauszusprechen, die oft unter schwierigen Bedingungen arbeiten. Ihre Begeisterung und Einsatzbereitschaft war von Anfang an sehr gross.



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