EUCOR-Bibliotheksinformationen - Informations des bibliothèques: 6 (1995)
o....Résumé en français

Bibliotheksservicezentrum Baden-Württemberg


Zusammenfassung:
Im Dezember 1994 fällte der Ministerrat der baden-württembergischen Landesregierung die Grundsatzentscheidung für die Einrichtung des Bibliotheksservicezentrums. Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung hat für Februar 1995 zu einer Anhörung über den künftigen Standort die Vertreter von Universitäten, den Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz und die betroffenen Personalvertretungen eingeladen.
Anfang 1994 wurde von einer baden-württembergischen Arbeitsgruppe ein Planungspapier erstellt, das das Ministerium für Wissenschaft und Forschung Baden-Württemberg der Landesrektorenkonferenz vorgestellt hat und das nachfolgend zur Information abgedruckt wird. Das Bibliotheksservicezentrum wird die bisherigen Funktionen der Verbundzentrale an der Universität Konstanz, des Zentralkatalogs Baden-Württemberg in Stuttgart und der Zentralen Gruppe für die Entwicklung von Bibliotheks-EDV an der Universität Karlsruhe zusammenführen. Die Einrichtung soll für die Übernahme weiterer Aufgaben der Verbesserung der Informationsversorgung unter Einsatz der modernen Techniken der Informationsverbreitung offen sein. Dabei hat sich das Zentrum an den sich jeweils neu stellenden Anforderungen einer wissenschaftlichen Informationsversorgung zu orientieren.

(C.-H. Schütte)

  Résumé:
En décembre 1994 le Conseil des Ministres du Bade-Wurtemberg a décidé de créer un service central pour les bibliothèques. Le Ministère des sciences et de la recherche a convié en février les représentants des universités, le président de la conférence des recteurs et les organismes représentatifs du personnel pour une consultation sur sa localisation.
Un document de programmation avait été rédigé début 1994 par un groupe de travail et présenté à la conférence des présidents d'université. II est reproduit cidessous à titre d'information.
Le service central des bibliothèques assurera les fonctions du réseau informatique de Constance, du catalogue collectif du Bade-Wurtemberg de Stuttgart et du groupe pour l'informatisation des bibliothèques de la BU de Karlsruhe. Le nouvel organisme doit également prendre en charge d'autres missions qui contribueront à améliorer la fourniture de l'information grâce aux nouvelles techniques de diffusion de l'information. II revient en effet au service central de prendre en compte les nouvelles exigences de l'information scientifique.

(Trad. par G. Littler)




Die Planung einer Einrichtung für bibliotheksübergreifende Aufgaben in Baden-Württemberg

Stand: 1. März 1994

1. Gegenstand und Notwendigkeit einer Planung

1.1. Kooperation und Dezentralisierung als überkommene Strukturprinzipien für die Erledigung bibliotheksübergreifender Aufgaben in Baden-Württemberg

Die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg, insbesondere die der Hochschulen, erfüllen ihre wachsenden Aufgaben für die Informationsgesellschaft in einer Phase des Umbruchs und des Übergangs. Diese Phase kennzeichnet eine weitere Automatisierung ihrer Aufgabe, Information in der Form von Druckmedien und in elektronisch gespeicherter Form zur Verfügung zu stellen. Nachdem die Lieferung der Dokumente in der Zwischenzeit in fast allen Universitäts- und Landesbibliotheken automatisiert worden ist und alle Bibliotheken ihre Bestände in den Datenbanken des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes katalogisieren, stehen sie nunmehr vor der Aufgabe, die Datenverarbeitung für bisher noch nicht automatisierte Teile ihres Betriebs einzusetzen und den Zugang zu den lokal, regional und überregional verfügbaren Daten auf dem Wege von der automatisierten zur elektronischen Bibliothek zu verbessern. Dazu gehören vor allem der weitere Ausbau von netzfähigen Online-Katalogen und der zentrale und dezentrale Zugriff auf Texte in elektronischer Form.

Der erhebliche Aufwand für die Entwicklung und den Einsatz der Informationstechniken sowie die Notwendigkeit, Normen und Standards zu berücksichtigen, zwingen zu einer stärkeren Zentralisierung bibliotheksübergreifender Aufgaben. Soweit solche bibliotheksübergreifenden Aufgaben wahrgenommen werden, orientiert sich ihre Erfüllung an den Grundsätzen der Kooperation und der Dezentralisierung.

  Anders als andere Länder mit einer vergleichbar vielfältigen Bibliotheksstruktur [1] verfügt das Land Baden-Württemberg über keine unmittelbar dem Land zugeordnete Einrichtung, die diejenigen Aufgaben erfüllt, die über den Aufgabenkreis einer der zahlreichen wissenschaftlichen Bibliotheken hinausgehen.


1.2.Die Mängel dieses Systems

Ob ein solches System den künftigen Anforderungen an die Informationsversorgung in Baden-Württemberg gewachsen ist, ist vor allem aus zwei Gründen fraglich geworden: Zunächst bestehen Zweifel daran, ob dieses System die Forderungen nach einem wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz der knapper werdenden Ressourcen erfüllen kann. Zum anderen fordern Kosten und Komplexität der Techniken für den Nachweis, die Lieferung und die Vermittlung von Information eine Professionalisierung und Zentralisierung bei Entwicklung und Einsatz der Informationstechniken.

  Auf die Mängel des überkommenen Systems, bibliotheksübergreifende Aufgaben auf der Grundlage von Dezentralisierung und Kooperation zu erfüllen, hat der Landesrechnungshof in seiner Denkschrift zur Landeshaushaltsrechnung 1992 hingewiesen und die Forderung nach Zentralisierung bibliotheksübergreifender Aufgaben und deren Steuerung durch das Ministerium erhoben [2]. So fordert er die Einrichtung einer zentralen Softwareentwicklungsgruppe, die Zusammenführung des Zentralkatalogs mit dem Südwestdeutschen Bibliotheksverbund und dessen Ausbau zu einem eigenständigen Dienstleistungszentrum für die wissenschaftlichen Bibliotheken.

  Entsprechende Forderungen für den Südwestdeutschen Bibliotheksverbund hat eine von der Landesrektorenkonferenz einberufene Arbeitsgruppe erhoben, die im Jahre 1992 Vorschläge für eine Organisationsform für die künftigen, erweiterten Aufgaben des Verbundes vorgelegt und dabei empfohlen hat, den Verbund in eine Einrichtung des Landes zu überführen, für deren Wirtschaftsführung das Modell eines Landesbetriebs nach § 26 LHO in Aussicht genommen werden sollte. [3]


1.3. Gegenstand der Planung

Die vorliegende Planung hat die künftige Wahrnehmung der von einem Bibliotheks-Servicezentrum zuvörderst wahrzunehmenden Aufgaben zum Gegenstand. Sie bezieht weiter dessen Organisation, Rechtsgestalt und die erforderlichen Ressourcen ein. Nicht erörtert werden Fragen des künftigen Einsatzes der EDV in den wissenschaftlichen Bibliotheken. Eine Antwort auf die hiermit verbundenen Fragen geben die "Perspektiven für den Einsatz der EDV in den wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg", die ständig fortgeschrieben werden.


2.Die bibliotheksübergreifenden Aufgaben

In Baden-Württemberg sind gegenwärtig folgende bibliotheksübergreifende Aufgaben zu erfüllen:

2.1.Ausbildung für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken.
2.2.Steuerung und Betrieb eines automatisierten, kooperativen Katalogisierungssystems.
2.3.Gesamtnachweis der Literaturbestände der am Südwestdeutschen Bibliotheksverbund teilnehmenden Bibliotheken mit erweitertem online-Zugriff der Benutzer auf lokale, regionale und überregionale Datenbanken.
2.4.Steuerung des Leihverkehrs.
2.5.Festlegung der Leistungsprofile und Standards für den Einsatz von Hard- und Software-Systemen in Abstimmung mit den beteiligten Bibliotheken.
2.6.Beschaffung, Entwicklung und Pflege von System-Software auch für die lokalen Systeme im Geschäftsbereich des MWF.
2.7.Aufbau und Betrieb eines zentralen Speichers für die Archivierung von in der einzelnen Bibliothek nicht mehr benötigten oder wenig genutzten Literatur.
2.8.Maßnahmen zur Erhaltung der in ihrem Bestand gefährdeten Bibliotheksbestände.


3. Eine neue Organisation für die Erfüllung einiger bibliotheksübergreifender Aufgaben.

3.1. Der überkommene organisatorische Rahmen

Die genannten Aufgaben werden auf verschiedenen Ebenen von mehreren Einrichtungen erfüllt. So sind für die Ausbildung die beiden Landesbibliotheken verantwortlich (Württ. Landesbibliothek für den gehobenen, Badische Landesbibliothek für den mittleren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken). Steuerung und Betrieb eines automatisierten Katalogisierungsverbunds sind Aufgaben der Verbundzentrale des Südwestdeutschen Bibliotheksverbunds, die als Gemeinschaftseinrichtung der Universitäten nach § 34 UG und zugleich als zentrale Einrichtung der Universität Konstanz organisiert ist. Die Aufgaben des Nachweises der Literatur in der Leihverkehrsregion Südwest teilen sich die Landeseinrichtung Zentralkatalog Baden-Württemberg (in der Form von Katalogzetteln) und die Verbundzentrale der Universität Konstanz (Online-Nachweis der neueren und in wachsendem Umfang auch der älteren Bestände der am Verbund teilnehmenden Bibliotheken). Die Steuerung des Leihverkehrs ist eine Aufgabe des Zentralkatalogs Baden-Württemberg, der bei dieser Aufgabe in wachsendem Umfang durch den zentralen Nachweis der leihverkehrsrelevanten Daten und der Möglichkeit der Direktbestellung ohne Inanspruchnahme seiner Steuerungsfunktion entlastet wird. Eine zentrale Festlegung der Leistungsprofile und Standards für den Einsatz von Hard- und Software-Systemen in Abstimmung mit den beteiligten Bibliotheken wird noch nicht durchgeführt. In begrenztem Umfang erfolgt eine Normierung durch die kooperative Katalogisierung im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund. Die Entscheidung, Rechner und System-Software auch für die lokalen Systeme im Geschäftsbereich des MWF zu beschaffen, wird von einer Arbeitsgruppe des Ministeriums unter Federführung der Universität Karlsruhe vorbereitet. Die Entwicklung von landeseinheitlicher Software für den Nachweis und die Lieferung von Information ist Aufgabe einer Arbeitsgruppe, die ebenfalls von der Universität Karlsruhe unter Beteiligung einzelner Universitätsbibliotheken (Freiburg für die Ausleihe, Tübingen für den OPAC und Konstanz für die Erwerbung) durchgeführt wird. Mit dem Aufbau und Betrieb eines zentralen Speichers hat das Ministerium die Badische Landesbibliothek Karlsruhe beauftragt. Die Sorge um den Bestand der schriftlichen Überlieferung des Landes wurde der Landesarchivdirektion im Rahmen des Landesrestaurierungsprogramms übertragen.

Für einen Teil der hier dargestellten Aufgaben hat sich die überkommene Organisationsform bewährt. Dies gilt etwa für die Aufgaben der Ausbildungsbehörden und die Erhaltung der schriftlichen Überlieferungen des Landes. Erhebliche, auch vom Landesrechnungshof beklagte Defizite bestehen bei der Entwicklung, Pflege und Einführung von EDV-Programmen. Auch wird die Organisationsform des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes der erweiterten Aufgabe des Verbundsystems nicht mehr gerecht.


3.2. Zusammenführung ausgewählter bibliotheksübergreifender Aufgaben in einer Einrichtung des Landes

  Für eine Zusammenfassung in einer neu zu schaffenden Einrichtung mit dem Ziel einer effizienteren Wahrnehmung der gegenwärtig und vordringlichst zu erledigenden Aufgaben [4] sind folgende aus dem Katalog unter 3.1 beschriebene Aufgaben vorzusehen:

Die Einrichtung sollte für die Übernahme weiterer Aufgaben der Verbesserung der Informationsversorgung unter Einsatz der modernen Techniken der Informationsverbreitung offen sein. Dabei hat sich das Zentrum an den sich jeweils neu stellenden Anforderungen einer wissenschaftlichen Informationsversorgung zu orientieren.

Eine moderne Hochschulbibliothek darf sich nicht mehr allein auf die Sammlung und Bereitstellung von Büchern beschränken - sie würde dann unweigerlich zu einem reinen Papierarchiv verkümmern. Neben der in weiten Teilen schon verwirklichten "automatisierten Bibliothek", die vor allem Vorteile für das Bibliothekspersonal bringt, muß der Weg hin zur "elektronischen Bibliothek" führen, die für den Benutzer völlig neue Chancen für seine wissenschaftlichen Arbeiten bietet, den zentralen und dezentralen Zugriff auf Texte in elektronischer Form ermöglicht und die längst begonnene Entwicklung von der "Bedienung zur Selbstbedienung" in den Bibliotheken fortsetzt.

Die Entwicklung hin zur "elektronischen Bibliothek" hat zwar mit der Installation von CD-ROM-Arbeitsplätzen, Zugriff auf Online-Datenbanken etc. bereits begonnen. Die Ausbaumöglichkeiten über den konventionellen Bereich einer Bibliothek hinaus eröffnen aber ständig neue Möglichkeiten: Beispielsweise könnte von einem Bibliotheks-Servicezentrum später eine Art Landes-Datenpool eingerichtet werden, der die einmal aus internationalen Volltextdatenbanken recherchierten Daten aufnimmt und systematisiert, so daß sie den am Verbund beteiligten Bibliotheken einer Mehrfachnutzung zugeführt werden können. Solche und andere neue Tendenzen bedürfen aber einer Koordinierung, um sie wirtschaftlich und rationell umzusetzen.

Bei einer Übertragung und Konzentrierung der bibliotheksübergreifenden Aufgaben an bzw. in einer zentralen Einrichtung ist eine effizientere Aufgabenbewältigung möglich, die auch dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung eher gerecht werden wird als das bisherige Modell.


3.3. Ein Bibliotheks-Servicezentrum für Baden-Württemberg

Das Ministerium schlägt vor, diese Aufgaben in einer Einrichtung des Landes zusammenzufassen, der der Arbeitstitel "Bibliotheks-Servicezentrum Baden-Württemberg" (BSZ-BW) gegeben werden könnte. Klärungsbedürftig sind für das BSZ vor allem Fragen der Rechtsform, der Einbeziehung der Hochschulen des Landes und der Teilnehmer des Verbundsystems in die Willens- und Entscheidungsfindung, des Standorts, der personellen und sachlichen Ressourcen und der zu schaffenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Beteiligung der Hochschulen und Landesbibliotheken an den Angelegenheiten des BSZ ist in erster Linie durch die Zusammensetzung des Kuratoriums sicherzustellen. Die Interessen der am Südwestdeutschen Bibliotheksverbund angeschlossenen Teilnehmer außerhalb Baden-Württembergs (derzeit Rheinland-Pfalz und der Freistaat Sachsen) sind durch eine angemessene Repräsentierung in den Fachausschüssen (vgl. dazu Pkt. 3.3.2) zu gewährleisten.

3.3.1.Rechtsgestalt

Für die Rechtsform der Einrichtung bietet sich die der unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts an. Diese Rechtsform ist auch von einer Arbeitsgruppe der Landesrektorenkonferenz für die neue Struktur des Verbundes vorgeschlagen worden. Die Anregung dieser Konferenz, für die Wirtschaftsführung die Form eines Landesbetriebs nach § 26 LHO zu wählen, sollte nicht mehr weiter verfolgt werden, da das Zentrum hoheitliche Aufgaben vor allem im Bereich der Koordinierung wahrnehmen und nicht in erster Linie auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtet sein soll.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß sich finanzielle Abwicklungen bei einem Landesbetrieb nicht grundsätzlich einfacher vornehmen lassen. Es ist zu erwarten, daß das Landeshaushaltsrecht durch künftige Flexibilisierungen im Hochschulbereich größere Spielräume erlauben wird, die sich dann auch für das BSZ positiv auswirken können.

Die Anstalt untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung.

3.3.2. Organisation

Das Zentrum wird geleitet von einem Direktor, der das Land in den das Zentrum betreffenden Angelegenheiten gerichtlich wie außergerichtlich vertritt. Der Direktor ist Beauftragter für den Haushalt i.S.v. § 9 LHO. Ihm obliegt u.a. die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie die Leitung der laufenden Verwaltungsgeschäfte. Der Direktor ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Zentrums.

Das Zentrum gliedert sich in mehrere organisatorische Einheiten (Abteilungen). Der nähere organisatorische Aufbau kann im Augenblick noch dahinstehen. Die innere Struktur des Zentrums wird sich an Zweckmäßigkeitskriterien zu orientieren haben. Die Einzelheiten werden zu gegebener Zeit in einer Verwaltungsordnung geregelt, die der Zustimmung des MWF bedarf.

Übergreifende Aufgaben, die über den Bereich der laufenden Geschäfte hinausgehen, werden von einem Kuratorium wahrgenommen. Größenordnung und Zusammensetzung: Neun Mitglieder, dabei fünf Vertreter der baden-württembergischen Universitäten (darunter mindestens ein Vertreter eines Rechenzentrums), ein Vertreter der Landesbibliotheken, ein Vertreter der Pädagogischen Hochschulen, ein Vertreter aus dem Bereich der Fachhochschulen und Berufsakademien sowie ein Vertreter der Landesrektorenkonferenz. Die Mitglieder werden vom Minister für Wissenschaft und Forschung auf Vorschlag der genannten Institutionen für die Dauer von jeweils vier Jahren bestellt. Das Kuratorium bildet zu seiner Beratung Fachausschüsse. Um die Arbeitsfähigkeit dieser Ausschüsse zu gewährleisten, sollten ihnen möglichst nicht mehr als zehn Mitglieder angehören. In der Satzung ist sicherzustellen, daß die anderen Bundesländer, deren Bibliotheken am Verbund beteiligt sind, mindestens einen Vertreter in den jeweiligen Ausschuß entsenden können.

Schließlich ist eine Nutzerversammlung vorzusehen, die mindestens einmal im Jahr einberufen wird. In diese Versammlung kann jede Bibliothek, die die Dienstleistungen des Zentrums in Anspruch nimmt, Vertreter entsenden.

3.3.3. Standortkriterien

Als Kriterien für den Standort sind zu berücksichtigen:

Die vorgenannten Kriterien müssen für die in Frage kommenden Standorte bewertet und gewichtet werden.

3.3.4. Ressourcen

Die erforderlichen Ressourcen haben sich an den vom BSZ wahrzunehmenden Aufgaben zu orientieren:


4. Weiteres Verfahren

4.1. Abstimmung der Planung

Interministerielle Abstimmung der Planung und Herbeiführung eines Ministerratsbeschlusses. Vor einer Kabinettsentscheidung ist die LRK zu beteiligen. Im Haushalt bedarf die Planung des BSZ der Umsetzung in Form der Einrichtung eines eigenen Kapitels, welches bereits zum StHPl 1995/96 realisiert werden soll.


4.2.Realisierung des Projektes

Das BSZ-BW sollte innerhalb von fünf Jahren aufgebaut werden. Die Aufbauarbeit sollte unmittelbar nach der politischen Entscheidung über die Einrichtung des Zentrums aufgenommen werden. Die Leiter der Einrichtungen Zentralkatalog, Verbundzentrale und zentrale EDV-Entwicklung werden zu diesem Zweck die wahrzunehmenden Aufgaben in gemeinsamer Arbeit koordinieren.




Anmerkungen:

 
[1] In ihrer Bibliotheksstruktur mit Baden-Württemberg vergleichbare Länder haben bereits vor längerer Zeit die Erledigung bibliotheksübergreifender Aufgaben zentralisiert. So verfügen die der Forschung und Lehre dienenden Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen in der Gestalt des Hochschulbibliothekszentrums Nordrhein-Westfalen über ein Planungs- und Dienstleistungszentrum, das auch für den Zentralkatalog Nordrhein-Westfalen und die Speicherbibliothek in Bochum verantwortlich ist. Der Stellenplan für dieses Zentrum wies 1991 104 Stellen aus.
Der Freistaat Bayern verfügt über eine für das gesamte Bibliothekswesen (einschließlich der öffentlichen Biblio-theken) verantwortliche Landesbehörde in Gestalt der Generaldirektion der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken. Sie ist mit 43 Stellen ausgestattet. NAch Auskunft des Bibliotheksreferenten im Ministerium stehen 44 Stellen für bibliotheksübergreifende Aufgaben im Bereich der Datenverarbeitung zur Verfügung.
Bibliotheksübergreifende Aufgaben im Bereich der EDV werden im Land Niedersachsen vom an der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen eingerichteten Bibliotheksrechenzentrum Niedersachsen erledigt, das vor allem für den Bibliotheksverbund Niedersachsen und den niedersächsischen Zentralkatalog verantwortlich und mit 49,5 Stellen ausgestattet ist.
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[2] Vgl. Denkschrift des Landesrechnungshofs Baden-Württemberg zur Landeshaushaltsrechnung 1991, S. 23 ff.
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[3] Vgl. den Bericht der Arbeitsgruppe "Neue Strukturen für den Südwestdeutschen Bibliotheksverbund".
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[4] Der Katalog stellt keinen numerus clausus der jetzt zentral zu bewältigenden Aufgaben dar; weitere Aufgaben, wie etwa der Aufbau und Betrieb eines zentralen Speichers für die Archivierung von in der einzelnen Bibliothek nicht mehr benötigten oder wenig genutzten Literatur sollten daneben ebenfalls im Auge behalten werden.
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