EUCOR-Bibliotheksinformationen - Informations des bibliothèques: 8 (1996)
o....Résumé en français

Fredy Gröbli (UB Basel):
Basels Stellung im schweizerischen Bibliothekswesen - Teil 2 -

Zusammenfassung:

Als eine Art Rechenschaftsablage beleuchtet der inzwischen zurückgetretene Direktor in einem zweiteiligen Beitrag die historische Entwicklung und Gegenwartsprobleme der Universitätsbibliothek Basel im schweizerischen Rahmen und unter einer Reihe von Gesichtspunkten, die ihm bezeichnend und wichtig erscheinen.

Dieser zweite Abschnitt über die Gegenwart ist dem Anteil der Bibliothek, mit Schwergewicht auf den letzten 20 Jahren, einerseits an der Literaturversorgung und dem Aufbau eines Bibliothekssystems der Universität Basel, andererseits an den Gemeinschaftsaufgaben der Berufsorganisation und der Hochschulbibliotheken in der Schweiz gewidmet.


Résumé:

En guise de bilan au moment de partir à la retraite, le directeur de la bibliothèque universitaire de Bâle livre deux contributions qui abordent le développement historique de sa bibliothèque et ses problèmes actuels dans le cadre helvétique sous des angles qui lui semblent révélateurs et importants.

Cette deuxième partie concerne la période contemporaine, principalement les vingt dernières années. Elle traite d'une part de la contribution de la bibliothèque à la desserte documentaire et à la construction du systèmee des bibliothèques de l'université de Bâle, d'autre part de son concours aux tâches collectives de l'organisation professionnelle et es bibliothèques de l'enseignement supérieur en Suisse.


- Teil 1 erschien in EUCOR-Bibliotheksinformationen Nr. 7, Oktober 1995 -

II. Gegenwart[20]

1. Das Verhältnis zur Universität

Weder im Stiftungsbrief noch in den Statuten der Basler Hochschule geschieht ihrer Bibliothek, dieses wichtigsten Universitätsinstitutes [21], Erwähnung. Dennoch ist deren Verwaltung von der Regenz von Beginn an als interne Angelegenheit betrachtet worden. Allerdings erhoben 1750 die politischen Behörden Anspruch auf Kontrolle durch eine Deputation und beriefen sich dabei auf eine frühere Inspektion, als Professoren verkäufliche Dubletten unter sich vergantet hatten. 1768 beabsichtigte der Rat sogar, einen 'Bibliothecarius perpetuus' seines Vertrauens einzusetzen, ob aus reaktionären oder reformerischen Motiven, ist ebenso unklar wie der Grund, warum auf diese Massnahme schliesslich verzichtet wurde.

Als bei der Trennung des Kantons Basel 1834 das Staatsvermögen zwischen Stadt und Landschaft gemäss Bevölkerungszahl im Verhältnis von 2 zu 1 geteilt wurde, fiel das Universitätsgut, ebenfalls zu Staatsgut erklärt, ungeteilt an die Stadt gegen eine Abgeltung an die Landschaft. Die 4 beauftragten Experten aus Zürich veranschlagten den Wert der Bibliothek auf Fr. 55'000.-, ermässigten ihn aber um je 20 % "unter Brüdern" und für Katalogisierung, Verwaltung und künftige Erwerbungen auf Fr. 33'000.-, was im Vergleich zu den Fr. 22'000.-, auf welche die Kunstsammlung mit Holbeins schon damals weltberühmten Gemälden geschätzt wurde, noch immer einen ansehnlichen Preis darstellte.

Die Verwaltung des Universitätsvermögens schloss zunächst auch jenes der Bibliothek mit ein, der erst ab 1870 ein jährlicher Ertrag von Fr. 3'500.- entrichtet und von ihr selbständig abgerechnet wurde. Dank den Revisionen des Universitätsgesetzes hat sich diese Summe bis 1928 sukzessive erhöht auf Fr. 60'000.-, die bis heute unverändert als ordentlicher Staatsbeitrag in der Bibliotheksrechnung erscheinen. Abgesehen von den weiteren, unvergleichlich höheren Betriebs- und Investitionskrediten des Staates, darf die Bibliothek über ihre Einnahmen aus Zuwendungen verschiedenster Art im Rahmen der Zweckbestimmung frei verfügen.

Ihren Einfluss auf die Bibliothek, die als Hauptabteilung der Öffentlichen Verwaltung unmittelbar dem Vorsteher des Erziehungsdepartements unterstellt ist, übt die Universität durch eine Kommission von 9 Mitgliedern aus: je einem von den 5 Fakultäten und 4 von der Regierung bezeichneten, in der Regel ein Politiker, ein Professor, der Präsident der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft und ein Vertreter der Chemischen Industrie. Weil die Kommission nur noch dreimal jährlich zu ordentlichen Sitzungen zusammenzutreten pflegt, kann sie ihrer ursprünglichen Funktion als kollektives Direktorium längst nicht mehr nachkommen. So begnügt sie sich damit, die Geschäftsführung des Bibliotheksdirektors, dessen Befugnisse ihrerseits durch ein Pflichtenheft und die Anschaffungskompetenz der Fachreferntinnen und Fachreferenten vorbestimmt bzw. eingeengt sind, gegebenenfalls korrigierend zu begleiten. Faktisch beziehen sich ihre Kompetenzen auf die Genehmigung des Jahresberichts und Kenntnisnahme der Jahresrechnung, auf den Wahlantrag von Direktor und Vizedirektor zuhanden der Regierung, auf die Bestätigung der direktorialen Wahlvorschläge für wissenschaftliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare und auf die Behandlung von Rekursen. Weiter hat sie zum Verkauf wertvollerer Dubletten wegen der prinzipiellen Unveräusserlichkeit des Universitätsgutes und zu dauernden Betriebsänderungen wie seinerzeit zur Einführung der Datenverarbeitung, zur Einrichtung von Filialbibliotheken und zu Anpassungen der Benutzungsordnung ihr Plazet zu geben.

Doch dürfte eine tiefgreifende Umgestaltung dieses Zustandes bevorstehen, denn am 1. Januar 1996 ist die Universität Basel, veranlasst durch die Erweiterung ihrer Trägerschaft auf die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit Selbstverwaltung erklärt worden. Abermals enthalten Vertrag, Gesetz und Statut, die sich darauf beziehen, kein Wort über die Bibliothek. Solange deren Verhältnis zur neuen Universitätsstruktur nicht geregelt ist, lässt sich nur die Vorstellung skizzieren, die sich eine dafür eingesetzte Arbeitsgruppe, die Bibliothekskommission und das Erziehungsdepartement gebildet haben.

Die Bibliothek soll enger als bisher der Universität eingegliedert werden, weil sie auf diese Weise ihrer Hauptbenutzerschaft, den Hochschulangehörigen, am leichtesten Dienstleistungen bei geringstem Kostenaufwand zu erbringen vermöchte. Als zentrale Einrichtung, möglicherweise vereinigt mit dem Universitätsrechenzentrum, wäre sie nicht mehr dem Departementsvorsteher, sondern dem Rektorat unterstellt, mit einem Rahmenkredit innerhalb des universitären Globalbudgets ausgestattet und in geeigneter Form an der Planungskommission beteiligt, die über die Zuteilung der Mittel entscheidet. Das Universitätsgut stände der Universität weiterhin zur Verfügung, aber in deren Eigentum könnten erst die vom Zeitpunkt der Integration an für die Bibliothek beschafften Bestände und Mobilien fallen. Ein Leistungsauftrag müsste die Aufgaben der Bibliothek nicht nur gegenüber der Universität, sondern auch als allgemein zugängliche Kantonsbibliothek festlegen; denn auch als solche hätte sie wie jede Universitätsbibliothek in der Schweiz weiterhin zu fungieren. Trotzdem würde sich ihre Stellung von jener aller andern Hochschulbibliotheken unterscheiden, die entweder öffentliche Stiftungen oder Abteilungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung sind oder zwar, wie in Genève und St. Gallen, zur Universität gehören, die aber von einem Kanton allein unterhalten wird.

2. Auf dem Weg zu einem Bibliothekssystem

Gegen aussen tritt das Verhältnis zwischen einer Universität und ihrer zentralen Bibliothek (fortan als UB abgekürzt) vor allem in deren Beziehungen zu neben ihr bestehenden Fakultäts-, Abteilungs- und Institutsbibliotheken in Erscheinung. In Basel wurden die 40 Pfund, welche die Regenz schon 1616 jährlich für den Ankauf und Einband von Büchern der UB und den Fakultäten zusammen gewährte, ausschliesslich von letzteren mit Beschlag belegt, so dass die UB keine festen Einnahmen mehr, nur noch Geschenke erhielt. Ein Grundkapital besass auch der deswegen geschaffene Bibliotheksfonds nicht, dessen Rechnungen seit 1664 lückenlos vorliegen, sondern er musste mehr oder weniger aus Gelegenheitseinkünften geäufnet werden. Erst anfangs des 18. Jahrhunderts war er derart angewachsen, dass aus ihm Anschaffungen, seit der Jahrhundertmitte regelmässig, erfolgen konnten. Aber er brauchte weiterhin Zuschüsse aus dem Fonds der Legate, während die Fakultätskassen geschont blieben und 1818 zur Fundierung eines neuen gemeinsamen Bibliotheksfonds herangezogen werden konnten.

In den 100 Jahren zwischen 1850 und 1950 vermochte wie im gesamten deutschen Sprachgebiet eine zweischichtige Literaturversorgung den wachsenden Bedarf im Hochschulbereich zu befriedigen. Von den möglichst in 2 Exemplaren angeschafften Büchern wurde das eine in einer Institutsbibliothek präsent gehalten, das andere von der UB ausgeliehen. Es kam auch vor, dass mindestens der Anfangsbestand einer Institutsbibliothek aus Dubletten oder Deposita der UB stammte, und im Falle des Ägyptologischen Seminars, das sich freilich im Bibliotheksgebäude befindet, gab sogar die eigentlich für die UB erworbene Bibliothek eines Professors an einer andern Schweizer Universität erst Anlass zur Gründung des Instituts. Von der UB besorgt werden bis heute auch gesamtuniversitäre Verpflichtungen wie der Dissertationentausch und die Fernleihe. Keine ist schriftlich fixiert, sondern hat sich aus persönlichen Absprachen oder Entscheidungen ad hoc ergeben. Darin widerspiegelt sich die distanzierte Einstellung des Lehrkörpers, der uneingestanden der entschwundenen Professorenbibliothek nachtrauert, gegenüber der UB. Deren Einmischung in die Institutsdomäne weist er zurück, aber umgekehrt hält er sich zu ihr für befugt, ohne doch über bibliothekarische Vertrautheit mit den immer komplexeren Problemen zu verfügen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg zwang zunehmender Mangel an Geld und Raum auch in Basel den staatlichen Unterhaltsträger, auf eine Aufteilung der steigenden Literaturflut zwischen UB und Institutsbibliotheken hinzuwirken. Im Zusammenhang mit einer drastischen Budgetkürzung erliess 1971 das Erziehungsdepartement - 1984 überarbeitete - "Weisungen betreffend Bibliothekswesen ", mit denen auch die vorher dem Bibliotheksdirektor allein zustehende Anschaffungskompetenz der Fachreferentinnen und -referenten eingeführt wurde. Als bleibendes Ergebnis der bilateralen Koordinationen, die Doppelanschaffungen nicht schlechthin, wohl aber entbehrliche hätten verhüten sollen, entstand wenigstens ein Bestandeskatalog der Zeitschriften im Hochschulbereich, der heute von einer Lokalredaktion im Rahmen des automatisierten gesamtschweizerischen Zeitschriftenverzeichnisses à jour gehalten wird. Bei Monographien pflegt die Bibliothek eines Instituts dessen spezielle Forschungsrichtungen, die UB die Grundlagenliteratur des Faches zu berücksichtigen, damit diese auch bei Mutationen und Vakanzen im Lehrkörper nicht abbricht. Vereinzelt sind auch weitergehende Abmachungen getroffen worden, am einträglichsten wohl für die Kunstwissenschaft, wo sich die Zuweisung der Werke allgemeinen Charakters und zur Architektur an die UB, zur Malerei und Skulptur an die Bibliothek im Kunstmuseum, zu den angewandten Künste an jene im Museum für Gestaltung bewährt hat.

Aber allgemein eingebürgert hat sich die Koordination aus mehreren Gründen nicht. Die fortdauernde Zurückhaltung der Professorenschaft äussert sich darin, dass nach dem Erlass der Weisungen Berufene sie entweder gar nicht kennen oder jedenfalls sich nicht an sie gebunden fühlen. In manchen Fächern gebricht es an der für eine wirksame Anwendung wünschbaren Gleichheit der verfügbaren Mittel, zumal Institute private Zuschüsse erhalten und sich weigern, darüber Rechenschaft abzulegen. Überhaupt weist die Basler Universitätsrechnung, im Unterschied zur UB und auch zu andern Hochschulen der Schweiz, die Literaturanschaffungen der Institute vielfach nicht separat, sondern nur unter den Sachaufwendungen insgesamt aus. Schliesslich erschweren einzelne Institute, etwa durch restriktive Öffnungszeiten, Aussenstehenden den Zugang zu ihren Bibliotheken, so dass die UB Anschaffungen tätigen muss, die eigentlich in eine Institutsbibliothek gehören. Keine von diesen verweigert die Koordination förmlich, aber kaum eine betreibt sie aktiv, und vor allem fehlen analoge Bestimmungen für die Institutsbibliotheken untereinander, um auch zwischen ihnen, so in den Neuphilologien, durchaus vorkommende Doppelspurigkeiten zu eliminieren.

Konkretere Gestalt suchte der Koordination 1982 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Institut für Rechtswissenschaft zu verleihen, das dadurch aber nur seine Fachbereichsbibliothek vor der Umwandlung in eine Filiale der UB bewahren wollte. Solche sind 1978 für die Medizin im Zentrum für Lehre und Forschung des Kantonsspitals und 1988 für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften im Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrum aus den benutzungsaktiven Beständen der UB und der betreffenden Institutsbibliotheken geschaffen worden. Indem sie eine kritische Masse erreichen, rechtfertigen sie den Einsatz von wissenschaftlich oder bibliothekarisch ausgebildetem oder erfahrenem Personal, wenn auch die im Vergleich zu Institutsbibliotheken professionellere Verwaltung einseitig der UB zur Last fällt; denn die Institute weigern sich, Personal abzutreten, weil es bei ihnen nicht ausschliesslich bibliothekarisch tätig zu sein pflegt, und sich proportional am Betriebsaufwand zu beteiligen, sondern leisten bestenfalls eine pauschale Abgeltung. Trotzdem bestehen Absichten für weitere Fachbereichsbibliotheken von Naturwissenschaften und möglicherweise auch Neuphilologien, und im Unterschied etwa zu Fribourg, wo die Institutsbibliotheken kaum mehr als Fachabteilungen der UB sind, und zu Genève, wo umgekehrt die alte UB zu einer geisteswissenschaftlichen Fachbereichsbibliothek herabgesunken ist und neben ihr für andere Bereiche neue Zentralbibliotheken entstanden sind, herrscht in Basel ein freilich labiler Gleichgewichtszustand zwischen UB, Fachbereichs- und Institutsbibliotheken [22].

Während sich die eben beschriebenen Massnahmen im wesentlichen auf die Erwerbung beziehen, ist schon 1921 mit einem Zentralkatalog in Karteiform, angelegt von Arbeitslosen in den Krisenjahren, auch eine koordinierende Erfassung begonnen worden. Aber die Qualität seiner Titelaufnahmen ist sehr unterschiedlich und seine Nutzbarkeit insofern beschränkt, als er in einem einzigen Exemplar auf der UB existiert. Nach dem Wegfall der Hilfskräfte geriet seine Weiterführung zudem ins Stocken und wurde schliesslich für die UB zu einer derartigen Belastung, dass er 1993 abgebrochen werden musste.

Inzwischen hat es die Informatisierung nämlich ermöglicht, die dezentrale Aufstellung jeweils am Orte der intensivsten Benutzung, wie im Falle der beiden Filialbibliotheken, was durch die (in Teil I, S. 41 erwähnte) Standortpolitik der Behörden begünstigt wurde, mit einem von jedem Arbeitsplatz im Hochschulbereich und darüber hinaus vorerst auf Microfiches, heute durch Abfrage online zugänglichen Verbundkatalog zu kombinieren. Die Beteiligung der UB und ihrer Filialen, der theologischen und der juristischen Fakultätsbibliothek ist längst erfolgt und von den Institutsbibliotheken der beiden philosophischen Fakultäten im Gange, so dass die laufenden Erwerbungen zu 90 % erfasst werden. Für die Institute sind die Investitions- und Betriebskosten bescheiden, die höheren Anforderungen an die Formalkatalogisierung werden erleichtert durch EDV-Hilfen und Synergien, die Sacherschliessung ist fakultativ, und maschinenlesbare Retrokonversion führen sie auf verschiedenen Wegen individuell durch, nachdem ein von der UB ausgearbeitetes Mehrjahresprogramm aus finanziellen Gründen zurückgewiesen worden ist. Ihre Befürchtung, die Autonomie zu verlieren, ist denn auch im Schwinden begriffen, hingegen stossen das Wachstum des Verbundsystems und dessen professionelle Betreuung auf Institutsbibliotheken, die dazu nicht gross genug sind, und auf die zu geringe Personalkapazität, die der UB dafür zur Verfügung steht. Gangbare Lösungen werden in Formen gemischter Bearbeitung, einem reduzierten Katalogisierungsstandard und der Prioritätensetzung für die noch einzubeziehenden Bibliotheken gesucht.

3. Beziehungen zwischen Basler Bibliotheken

Manche Städte in der deutschen Schweiz haben nebeneinander Bibliotheken von weltlichen und geistlichen Körperschaften besessen, die vielfach erst im 20. Jahrhundert, in Zürich, Solothurn und Luzern geradezu unter der Bezeichnung als Zentralbibliothek, zusammengelegt worden sind. In Basel hingegen ist die UB von Beginn an die einzige grosse Bibliothek gewesen und in der Folge auch die öffentliche geworden, indem sie andere frühzeitig in sich aufnahm oder gar nicht entstehen liess; denn was neben ihr an Bibliotheken in Museen oder von Gesellschaften noch besteht, ist in deren Rahmen, nicht um seiner selbst willen eingerichtet worden und grundsätzlch nur ihren Besuchern und Mitgliedern zugänglich. Es gibt allerdings 2 bibliothekarische Institutionen, die beide schon nach ihrem Namen ebenfalls öffentlich und obendrein die ältesten noch existierenden ihrer Art in der Schweiz sind, weil ihr Ursprung auf die aufklärerische Philanthropie des späten 18. Jahrhunderts zurückreicht.

Die 1787 gegründete Allgemeine Lesegesellschaft, die in Lesesälen Zeitungen und Zeitschriften - in ihrer Blüte über 300 - sowie Nachschlagewerke präsent hält und den übrigen Bestand zur Selbstbedienung anbietet, war um die Mitte des 19. Jahrhunderts der gesellschaftliche Treffpunkt der begüterten und gebildeten Bürgerschaft, namentlich seitdem sie 1832/33 eine bis heute von ihr genutzte Liegenschaft gleich neben dem Münster erworben und neugotisch umgebaut hatte und in deren Erdgeschoss wie schon am früheren Standort ein Spielcasino mit Bewirtung betrieb. Später setzte ein Rückgang ein, bedingt durch veränderte Lebensgewohnheiten, vergleichsweise hohe Mitgliederbeiträge und die Wirtschaftskrise in den 1920er Jahren, den auch die Hinwendung zur Gebrauchsbibliothek, die aber einem gewissen Konservativismus verhaftet blieb, nur verlangsamen, nicht gänzlich aufhalten konnte [23].

Die Allgemeinen Bibliotheken der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige (GGG) gingen 1901 aus dem Zusammenschluss der Leseanastalt für die Jugend von 1807, der Bürgerbibliothek von 1823 für den Mittelstand der Handwerker und der Arbeiterbibliothek von 1842, die alle jener Gesellschaft zu verdanken und seit 1880 im Nebengebäude der Lesegesellschaft beisammen waren, mit 13 von einem Verein für Volksbibliotheken seit 1884 geschaffenen Quartierbüchereien hervor. Während die GGG in einer eigenen Liegenschaft in der Stadtmitte, wo sie bis heute ihren Sitz hat, ihre 3 Bibliotheken und eine Zentrale der Volksbibliotheken zur sogenannten Freien Städtischen Bibliothek vereinigte, waren die Zweigbibliotheken vorerst in Privathäusern, sodann häufig in Schulhäusern untergebracht, bis sie in die Nähe von Einkaufszentren verlegt wurden. Die Benutzung war unentgeltlich, so weit und so lange es die Betriebsauslagen gestatteten, um sie allen zu ermöglichen, denen die UB zu gelehrt und die Lesegesellschaft zu teuer war, und frühzeitig wurde auch das Freihandprinzip eingeführt, wogegen Lesesälen kein dauernder Erfolg beschieden war [24].

In beiden Fällen bestreiten die Mitgliederbeiträge, obschon periodisch erhöht, den Aufwand längst und bei weitem nicht mehr. Die Lesegesellschaft kann die Differenz noch aus dem Mietertrag ihrer Liegenschaft und gelegentlichen Legaten decken und hat deshalb erst einmal einen staatlichen Beitrag zum 200jährigen Jubiläum erhalten. Demgegenüber sind die Allgemeinen Bibliotheken zu 90 % angewiesen auf Subventionierung durch den Staat, der aber sonst seiner Verpflichtung, eine Volksbibliothek zu unterhalten, ausschliesslich auf eigene Kosten nachkommen müsste.

Wie die UB eher zur Belehrung als zur Unterhaltung und zur Abdeckung von Literaturbedürfnissen geschaffen, die jene ihrer eingeschränkten Bestände, Zugänglichkeit und Öffnungszeiten wegen nur ungenügend zu befriedigen vermochte, stehen doch beide Bibliotheken zu ihr nicht in einem Verhältnis der Konkurrenz, sondern der Komplementarität. Das Fundamentalgesetz der Lesegesellschaft hält ausdrücklich fest, dass bei deren Auflösung ihre Büchersammlung an die UB zu fallen habe, die nach wiederholten Abtretungen schon heute als Depot für ein Drittel des derzeitigen Gesamtbestandes fungiert. Weniger eng ist die Verflechtung mit den Allgemeinen Bibliotheken, die in Freihandbedienung, Bildung eines Netzes von Bibliotheken, mechanisierter Ausleihverbuchung und Erweiterung durch Non Books-Medien der UB vorangegangen sind; die beiderseitige Organisationsstruktur und Anschaffungspolitik, in der UB nach Fach-, in den Allgemeinen Bibliotheken nach Sachliteratur hin, konvergiert, und von letzteren lässt sich trotz unterschiedlichen EDV-Systemen auch der Verbundkatalog online abfragen.

Auf gleiche Weise angeschlossen ist die Kantonsbibliothek von Baselland in Liestal, die unter den schweizerischen von der Tradition und Distanz her Basel weitaus am nächsten liegt. 5 Jahre nach der Trennung der Landschaft von der Stadt 1838 eröffnet, bezog sie ihren Grundbestand teils aus der Basler Gymnasialbibliothek, teils aus der Privatbibliothek eine Pfarrers, deren wertvollere Partie allerdings schon von der Allgemeinen Lesegesellschaft erworben worden war und deshalb jetzt in der UB aufgestellt ist. Deren Einzugsgebiet bis weit in die Agglomeration, aus der ein Drittel ihrer eingeschriebenen Benutzerinnen und Benutzer stammt, hat lange Zeit bewirkt, dass in Liestal kaum mehr als eine Volksbibliothek heranwachsen konnte. Ein modernes Bibliotheksnetz hat sich aus den inzwischen entstandenen Gemeinde- und Schulbibliotheken, im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt, wo zwar auch Riehen, die eine der beiden Vorortgemeinden, eine Bibliothek besitzt, aber die Schulbibliotheken ein Schattendasein führen, erst auf Grund des Bibliotheksplanes von 1980 entwickelt [25]. In ihm ist die Kantonsbibliothek als Studien- und Bildungsbibliothek definiert und einerseits mit der Sammlung des landeskundlichen Schrifttums, anderseits mit dem Aufbau eines kantonalen Verbunds mit zentralem Katalog und wechselseitigem Leihverkehr beauftragt. Daraus liesse sich über die bisher zufälligen Berührungspunkte, etwa in er bibliothekarischen Ausbildung, hinaus ein systematischeres Zusammenwirken mit Basel ableiten. Es hat schon zur Finanzierung der jährlichen "Basler Bibliographie " durch die beiden Kantone geführt und könnte eine dichtere informationstechnische Verbindung in Aussicht nehmen.

4. Die Mitwirkung in der Berufsorganisation

Für die Aufgabenteilung in der föderalistischen Schweiz gilt der ungeschriebene Grundsatz: die Kanonen dem Bund, die Kultur den Kantonen. Diesen steht insbesondere die Bildungshoheit zu; um alle Bestrebungen, die kantonale Grenzen in diesem Bereich überschreiten, haben sich aber nicht die Zentralbehörden, vor allem nach zweimaliger Ablehnung eines Kulturartikels in der Verfassung durch das Volk, sondern primär Berufsvereinigungen zu kümmern. Dabei wird es nach dem Vorbild des Milizsystems im Militär als selbstverständlich angesehen, dass sich das obere und mittlere Kader im Rahmen seiner beruflichen Anstellung und nötigenfalls in der Freizeit mit den Angelegenheiten befasst und dafür von den Betrieben freigestellt wird.

Die Vereinigung Schweizerischer Bibliothekare (VSB), die als eine der ältesten 1997 ihr Zentenarium begehen kann und seit einigen Jahren Verband der Bibliotheken und der Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz (BBS) heisst, ist vor allem daran interessiert gewesen, der von der politischen Struktur herrührenden Zersplitterung im Bibliothekswesen durch geeignete Einrichtungen zu begegnen. In einem Teil von diesen war sie bloss als Initiantin oder Mitbeteiligte involviert, ein anderer, kleinerer fällt in ihre ausschliessliche Verantwortung. Als Zusammenschluss von Bibliotheken, nicht Bibliothekaren, entstanden, hat sie sich hingegen jeglicher gewerkschaftlicher Aktivität stets enthalten [26].

Bei den Gemeinschaftsunternehmen der VSB hat sich die UB, ihrer jeweiligen Interessenlage entsprechend, in ganz unterschiedlichem Masse engagiert. Kaum Anteil nahm sie an der seit 1920 von einer Stiftung getragenen Schweizerischen Volksbibliothek, weil Basel auf deren Zweck, durch Wanderbüchereien, Einzelausleihen und Starthilfen auf die bibliothekarische Versorgung des Landes ausgleichend zu wirken, nie angewiesen war. Zur jährlichen Bibliotheksstatistik, die das zuständige Bundesamt seit 1927 erstellt [27], liefert die UB ihre Angaben ebenso wie zu den von der VSB selber, zum letztenmal vergleichend für 1979 und 1984 durchgeführten Besoldungsumfragen. Natürlich war sie mit ihren Beständen, obschon sie von diesen im Unterschied zu vergleichbaren Bibliotheken keinen gedruckten Katalog besitzt, eine der Hauptlieferantinnen sowohl zu dem zwischen 1904 und 1991 siebenmal erschienenen Verzeichnis der - seit der 3. Auflage von 1925 nur noch ausländischen - Zeitschriften und Serien als auch zum Gesamtkatalog, die beide von der Schweizerischen Landesbibliothek im Auftrag der VSB/BBS besorgt werden. Der schon vom Helvetischen Einheitsstaat (1798-1803) in Aussicht genommene Gesamtkatalog, ursprünglich nach dem Vorbild des Preussischen konzipiert, musste aus materiellen Rücksichten auf die ausländischen Neuerwerbungen unter Ausschluss von Broschüren, Dissertationen, reiner Unterhaltungs- und Gebrauchsliteratur eingeschränkt, in einem einzigen Exemplar angelegt und nach einem vereinfachten alphabetischen System geordnet werden. Zwischen 1930 und 1990 wuchs er auf über 5 Millionen Titel aus 360 Bibliotheken an und bildete, bis ihn die automatisierten Kataloge der Verbünde zu verdrängen begannen, das unentbehrliche Instrument des interbibliothekarischen Leihverkehrs [28], in dem Basel (wie in Teil I, S. 43 angedeutet) eine dominierende Rolle bis heute behauptet.

In der UB befinden sich ferner ein Drittel der auf 150 Bibliotheken verstreuten 15'000 Inkunabeln in der Schweiz und die umfangreichsten bibliographischen Hilfsmittel dazu, weshalb ihr die Redaktion der 1911-1913 von den Besitzern angefertigten Titelaufnahmen in einem Repertorium übertragen wurde, das die Schweiz zur Vorbereitung des Gesamtkatalogs der Wiegendrucke hätte herstellen sollen. Bis 1923 entstand ein Fundorteverzeichnis, dessen Mängel 1927-1944 eine Revision durch den damals erfahrensten Sachkenner erzwangen. Er hinterliess sie aber gleichfalls in halbfertigem Zustand, so dass das an sich aufschlussreiche Material, ungeachtet aller daran gewendeten Mühe und Mittel, nur schwer benutzbar ist [29].

Ein produktiveres Resultat zeitigten in den 1970er Jahren die Bemühungen, die unterschiedlichen Regeln zur Formalkatalogisierung in der Schweiz mit Rücksicht auf die internationalen Vereinbarungen, wie sie sich namentlich in der International Standard Bibliographic Description manifestierten, und auf die sich entwickelnde Datenverarbeitung zu vereinheitlichen. Der dazu eingesetzte Arbeitsgruppe gelang es trotz dem nicht gänzlich zu überwindenden Hindernis der Mehrsprachigkeit, Gemeinsamkeit zu erzielen, soweit sie für die Uniformität unabdingbar war [30]. Nach der in Loseblattform vervielfältigten Erstausgabe brachte eine Überarbeitung 1983-1992 in Faszikeln neben Verbesserungen auf Grund der Vernehmlassung und Praxis auch Regeln für besondere Publikationsformen und eine Beispielsammlung.

Indem ihr Direktor die Arbeitsgruppe 10 Jahre lang präsidierte und für die ursprüng- liche Fassung in deutscher Sprache verantwortlich zeichnete, nahm die UB wesentlichen Anteil an der Entstehung der Einheitsinstruktion; denn gerade zu dieser Zeit vollzog sie mit der Einführung der Datenverarbeitung 1981 auch die Umstellung auf die neuen Katalogisierungsregeln und entwickelte aus diesen eine auf die praktische Anwendung und ihr EDV- System abgestimmte "Basler Anleitung zum Katalogisieren", die in der Schweiz auch anderswo Eingang gefunden hat.

Ebenso ist ein Schlagwortverzeichnis für die verbale Sacherschliessung zur Hauptsache einer Mitarbeiterin der Allgemeinen Bibliotheken der GGG zu verdanken, wie sich diese überhaupt, so wenig von Volksbibliothekswesen in Basel-Stadt, verglichen mit andern Kantonen, die Rede sein kann, bei der Gründung, im Vorstand und bei der Vorbereitung und Organisation von Tagungen, Kursen und Arbeitsmitteln einsetzte, als die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (SAB) 1972 aus der VSB als selbständiger Verein hervorging, gleichzeitig aber eines von deren Organen blieb.

Ihre nachhaltigste Wirksamkeit im Sinne einer Daueraufgabe entfaltete die VSB im beruflichen Bildungswesen [31], das in der Schweiz privater Trägerschaft, allenfalls mit staatlicher Beihilfe, überlassen ist. Weil in der 1918 gegründete Ecole d'études sociales pour femmes in Genève die betreffende Abteilung, als Ecole supérieure en information documentaire bis heute die einzige schweizerische Bibliotheksschule, Diplombibliothekarinnen reserviert war, regte 1932 der Direktor der Landesbibliothek die VSB zu regelmässigen Diplomprüfungen für den wissenschaftlichen, mittleren und volksbibliothekarischen Dienst an, wobei er den Erwerb der Voraussetzungen dafür - durch Selbststudium, an Ausbildungsbibliothek, in Tageskursen, auf Fachschule oder im Ausland - allerdings offen liess. Man beschränkte sich zunächst auf den mittleren Dienst und konnte 1939 das erste Diplom verleihen, das ausdrücklich als gleichwertig mit dem Genfer Abschluss erklärt und 1943 von Basel-Stadt erstmals bei einer Stellenausschreibung verlangt wurde. Spätere Regelementierungen sahen 1951 eine verantwortliche Ausbildungsbibliothek vor und setzten 1970 genauere Bestimmungen für die Erlangung des Diploms fest, dem gleichwohl die staatliche Anerkennung versagt blieb. Eigentliche Ausbildungskurse fanden ausser in Bern an der Landesbibliothek, die zwischen 1939 und 1969 ein Drittel aller Prüflinge vorbereitet haben soll, ab 1966 auch in Neuchâtel und später Lausanne, ab 1975 auf einen parlamentarischen Vorstoss hin in Zürich und zur Umschulung beschäftigungsloser Lehrkräfte gelegentlich im Tessin statt. So mochte es scheinen, als sei die typisch schweizerische Meisterlehre, die das Schwergewicht in den Betrieb verlegt, auch für Diplombibliothekarinnen und Diplombibliothekare die passendste Ausbildungsart [32].

Indessen wurde auf Antrag einer Gruppe damit Unzufriedener aus Basel, die auch die Vorsitzende für das Vorbereitungskomitee stellte, in einer freimütigen Aussprache an der Jahrestagung von 1980 die bisherige Ausbildung durch die VSB einer generellen, doch nicht in allen Stücken berechtigten Kritik unterzogen; die rege Teilnahme bezeugte immerhin das in 50 Jahren gewachsene Bewusstsein für das Ausbildungsproblem. Der Einfall des zuständigen Bundesamtes, mit einem Fähigkeitszeugnis für kaufmännische und Verwaltungslehrlinge auch Bibliothekarinnen und Bibliothekare dem staatlichen Berufsbildungsgesetz zu unterstellen, überzeugte weder die Bibliotheksleitungen noch die Personalorganisation der VSB. Zustimmung fanden hingegen nach einigen Bedenken 1982 ein Berufsbild, das die bibliothekarischen Tätigkeiten mit den dafür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnissen konfrontierte, und 1986 ein detailliertes Stoffprogramm, das im Rahmen von 400 Kurslektionen die traditionellen Fächer zugunsten des administrativen und technischen Bereichs etwas beschnitt. Anpassungen erfuhren in der Folge auch Kursgestaltung und Prüfungsordnung, und der Versuch eines Kaderkurses, der Diplomierte zu Führungsfunktionen befähigen soll, steht vor dem Abschluss.

Für Akademiker boten die Universitäten von Basel, Bern, Zürich und Fribourg und die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) in Zürich seit den 1920er Jahren vereinzelte Lehrveranstaltungen, aber ohne Prüfungsgelegenheit, in Bibliotheks- und Dokumentationswesen an. Einer 1. eidgenössischen Expertenkommission war 1970 mit ihrem Vorstoss für ein Schweizer Institut für Informationswissenschaften [33], das schliesslich im Wahlfach Dokumentation mit EDV am Institut für Informatik der ETH endete, so wenig Erfolg beschieden wie der 2., die 1981 das Modell eines Vollzeitstudiums mit Informationswissenschaft und einem zu dokumentierenden Fachgebiet entwarf [34]. Immerhin gestattete die Faculté des lettres von Genève ab 1978 Bibliothéconomie als 2. Nebenfach, und seit dem Wintersemester 1987/88 kann dank finanzieller Unterstützung durch die beiden Kantone und mit Billigung der Kommission für Universitätsbibliotheken im Zweijahresrhythmus in Genève ein Certificat d'études supérieures en information documentaire, das den Absolventen der Genfer Schule einen akademischen Anschein verleiht, und in Zürich von Akademikerinnen und Akademikern mit Hochschulabschluss und bibliothekarischer Anstellung ein Prüfungsausweis des BBS für den wissenschaftlichen Bibliotheksdienst erworben werden. Während Lehrgänge auf wirklichem Universitätsniveau derzeit nicht in Aussicht stehen, sollen bis zur Jahrtausendwende auch die diplombibliothekarische Ausbildung an eine der im Aufbau begriffenen Fachhochschulen verlegt werden und der BBS die Voraussetzungen für die neue Berufskategorie der Bibliotheksassistenten schaffen.

In sämtlichen Gremien, die sich mit der Ausbildung befasst haben, als Mitglieder des Lehrkörpers und bei der Ausarbeitung von Unterrichtsmitteln haben Leitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UB von jeher aktiv, nicht selten ausschlaggebend mitgewirkt. Insbesondere präsidierte deren Vizedirektor 1962-1977 die Prüfungskommision, in der seither Basels Vertretung selbstverständlich ist. Sie rechtfertigt sich schon darum, weil die UB in der Nachfolge der Landesbibliothek auch am meisten um den beruflichen Nachwuchs besorgt ist, indem sie alljährlich 4 diplombibliothekarische Anwärterinnen oder Anwärter und jedes 2. Jahr 2 für den wissenschaftlichen Dienst aufnimmt.

5. Planungen der Hochschulbibliotheken

Obschon die Leiter der grossen wissenschaftlichen Bibliotheken damals noch den Ton in der VSB angaben, bildeten sie 1951 eine von ihr unabhängige Arbeitsgemeinschaft, die sich regelmässig, aber ohne Statuten und festes Programm, traf. Die eigentliche Behandlung von Fragen überliess diese Direktorenkonferenz 1976 der Arbeitsgemeinschaft ihrer Stellvertreter innerhalb der VSB, während sie selber als kollegiale Runde eher Meinungen austauschte als Beschlüsse fasste [35]. Gleichwohl wurde sie als geeignete Instanz ausersehen, in bibliothekarischen Belangen die Empfehlungen der 2. eidgenössischen Expertenkommission zu verstärkter Koordination umzusetzen und Gesuche um Bundesbeiträge zu prüfen, und deswegen 1983, erweitert um aussenstehende Mitglieder, als Kommission für Universitätsbibliotheken (KUB) zu einem Organ der Schweizerischen Hochschulkonferenz erklärt. Was sie damit an offiziellem Ansehen, Sitzungsentschädigungen und einem leistungsfähigen Sekretariat gewann, erkaufte sie mit Abhängigkeit von Politikern und Professoren, wie sich in der Folge bei jedem ihrer Hauptgeschäfte herausstellen sollte.

Eines betraf die Retrokonversion von Zettelkatalogen in maschinenlesbare Form, die in Lausanne für den gesamten Bestand, in Basel für die Erscheinungen seit 1940 abgeschlossen, an andern Orten im Gange oder geplant ist. Die Dringlichkeit einer gesamtschweizerischen Aktion, die von Benutzerseite als wünschbar erachtet wurde, beurteilten die beteiligten Bibliotheken unterschiedlich, und es herrschte unter ihnen auch keine Einigkeit, ob am besten mit manueller Umsetzung, Übernahme aus bibliographischen Datenbanken, Beauftragung einer spezialisierten Firma oder - ganz neuerdings - einem Scanning-Verfahren vorzugehen sei. Die vom Bund erwartete Unterstützung blieb gleichfalls aus, zuerst mit der Begründung, die Umwandlung eines bestehenden Katalogs bedeute keine Neuinvestition, sodann aus der Befürchtung, Rekatalogisate desselben Titels in mehreren Bibliotheken subventionieren zu müssen.

Nicht besser erging es Schwerpunktsammlungen, als ihre Projektierung ernsthaft in Angriff genommen und betriebswirtschaftliche Kostenberechnungen angestellt wurden. Auf Grund einer umfassenden Bestandeserhebung zog man 15 Fachgebiete in Betracht und wählte für einen Pilotversuch 4 von ihnen im grundsätzlichen Einverständnis mit den betreffenden Kantonen aus: Humanmedizin in Basel, Zeitgeschichte und ausländische Zeitungen in Bern, Deutsche Sprache und Literatur in Zürich, Französische Sprache und Literatur in Genf. Von den beauftragten Bibliotheken sollten ein Mehrvolumen, das sich nach der literarischen Produktion, den Fehlanzeigen für Monographien in der Fernleihe und Stichproben an den vorhandenen Zeitschriften bemass, und alle verlangten, aber fehlenden Spezialwerke unbesehen angeschafft werden, während jede Hochschulbibliothek weiterhin die Grundversorgung sicherzustellen hatte. Dieses Modell war angeregt worden von den erfolgreichen Sondersammelgebieten in Deutschland, aber es verstiess gegen 2 eidgenössische Maximen, indem einerseits ein jährlicher Mehraufwand in Millionenhöhe nicht nur für die Erwerbungen, sondern natürlich auch für deren Bearbeitung, Aufbewahrung, Benutzung und allgemeine Verwaltung erforderlich wäre [36], ohne dass andernorts entsprechende Einsparungen einträten, und anderseits jene Bibliotheken verstärkt würden, die schon viel besitzen (und allerdings auch mehr zu leisten hätten), statt einen Ausgleich zwischen starken und schwachen herbeizuführen. So dürfte es voraussichtlich noch lange dauern, bis ihm Erfolg beschieden sein wird.

Noch nicht entschieden ist auch die Massenkonservierung der Bestände aus dem 19. und 20. Jahrhundert, deren Papier vom Zerfall bedroht wird. Der Bund ist davon im Bundesarchiv und in der Landesbibliothek besonders betroffen und deshalb gesonnen, zur Entsäuerung nach dem Battelle-Verfahren in einer stillgelegten Pulverfabrik eine Anlage einzurichten, sie aber privatwirtschaftlich betreiben zu lassen. In Basel ist rund eine Million Veröffentlichungen zwischen 1840 und 1950 potentiell gefährdet; wie für die andern Hochschulbibliotheken ergibt sich für die UB daraus die Alternative, entweder eine Gesamtsanierung zu finanzieren oder jenen Teil auszusondern, der bewahrt werden soll. Wenn es aber nur um eine Auswahl geht, müsste erst abgeklärt werden, ob nicht eher Mikroverfilmung oder Digitalisierung in Frage kommt.

Am intensivsten ist in der KUB von jeher über die Bibliotheksautomatisierung diskutiert worden, zu der in der Schweiz die Hochschulbibliotheken das meiste beigetragen haben [37]. Diese begannen damit zu verschiedenen Zeitpunkten und mit verschiedenen Systemen, wie es die individuellen Bedürfnissen nahelegten, so dass die Einführung unkoordiniert verlief. Der Bund war dagegen machtlos, weil er, abgesehen von der ETH- Bibliothek, zur Finanzierung wenig beitrug und seine eigenen Amtsstellen kein einheitliches System anwendeten. Die weiteste Verbreitung gewannen die beiden im Landes selbst entwickelten Systeme ETHICS, das von vornherein alle Betriebsfunktionen integriert und, indem es von der Verwaltung der physischen Einheit ausging, auf die Benutzerschaft ausgerichtet hat, und SIBIL, von dem Integration zwar ebenfalls angestrebt, dann aber auf sie zugunsten eines Katalogverbundes verzichtet worden ist. Unter der Abkürzung REBUS (Réseau des bibliothèques utilisant SIBIL) umfasste er das Réseau Romand in der französischen Schweiz und im Tessin, den Deutschschweizer Bibliotheksverbund in Basel und Bern [38], das St. Galler Bibliotheksnetz sowie Bibliotheken in Liechtenstein, Luxemburg und Frankreich. Anfänglich drehte sich die Auseinandersetzung in der KUB um ein Austauschformat zwischen den beiden Systemen, die aber trotz der schliesslichen Einigung auf UNIMARC ohne praktische Folge blieb.

Mit der Automatisierung im Rückstand lag die Schweizerische Landesbibliothek, was verschiedenen Umständen zuzuschreiben war, von einer Kommission, in der Bibliothekare freilich die Minderheit bildeten, aber einseitig dem Direktor angekreidet wurde. Seine Nachfolge trat deshalb ein Informatiker ohne bibliothekarische Praxis an, der den im 1992 revidierten Bundesgesetz für die Landesbibliothek enthaltenen Koordinationsauftrag als automatisierten nationalen Bibliotheksverbund mit einem Einheitssystem anstelle der bestehenden Systeme interpretierte. Als solches wurde von der Landesbibliothek das in der Schweiz bisher unbekannte System VTLS gewählt, weil es internationalen Standards entsprach, für alle von ihr gesammelten Medien taugte und schon im ebenfalls mehrsprachigen Finnland in Gebrauch war. Bei den Anwendern von ETHICS und SIBIL, die der Landesbibliothek den vorläufigen Anschluss an einen ihrer 3 Verbünde bis zum Übergang zu einer gemeinsamen Lösung vorgeschlagen hatten, weckte die im einzelnen nicht bekanntgegebene Evaluation allerdings den Verdacht, es habe ihr Resultat von vornherein festgestanden. Davon abgesehen liegt das Schwergewicht der Informationsversorgung in der Schweiz bei den Hochschulbibliotheken, von denen allein die beiden grossen Zürcher zusammen fast die zehnfache Benutzung der Landesbibliothek aufweisen; denn diese ist keine nationale Bibliothek im geläufigen Sinne, sondern eine landeskundliche, die sich selber als Informationszentrum für Helvetica bezeichnet.

Für die Übernahme von VTLS entschied sich das Réseau Romand, dessen Bibliotheken neben der Katalogisierung mit SIBIL vielfach ein 2. System für ihre lokalen Funktionen betreiben, weil seine politischen Unterhaltsträger sich davon eine finanzielle Entlastung dank höheren Beiträgen des Bundes versprechen. Damit ist aber die einzige Verbindung zwischen den schweizerischen Sprachregionen zerrissen, die REBUS in der Bibliotheksautomatisierung gewährleistet hatte. Auf der andern Seite gab die Zentralbibliothek Zürich ihre bisherige Eigenständigkeit zugunsten des Verbunds ETHICSplus mit den ETH-Bibliotheken in Zürich und Lausanne auf, so sehr sie von Promotoren für VTLS bedrängt worden war; unter Druck aus gleicher Richtung geriet auch der Deutschschweizer Verbund, der sich dagegen sogar bei der zuständigen Bundesrätin verwahrte. Ihr System, dessen Verbundtauglichkeit in unseren Verhältnissen nicht erwiesen ist, für die ganze Schweiz durchzusetzen, ist der Landesbibliothek jedenfalls bisher nicht gelungen. Als ebenso illusorisch stellte sich erwartungsgemäss ihre Verheissung heraus, die heterogenen schweizerischen Systeme über die Schnittstelle Z.39.50 vernetzen zu können.

Deshalb versucht sie nun, als kohärentes Réseau Suisse einen automatisierten und bei ihr lokalisierten Gesamtkatalog mit Online-Abfrage und als Zwischenlösung eine periodische CD-ROM der vorhandenen maschinenlesbaren Datenbestände in der Schweiz beliebt zu machen. Diese ohne weiteres zur Verfügung zu stellen, weigern sich indessen die Hochschulbibliotheken der deutschen Schweiz, nachdem der Bund ihre Retrokonversionen nicht subventionieren wollte. Eine zusätzliche zentrale Datenbank, deren Aufwand die Landesbibliothek auf 100 Millionen Franken veranschlagt, erachten sie als überflüssig, weil die Schweiz, abhängig vom Informationsfluss aus dem Ausland, immer auf nicht vereinheitlichte internationale Zugriffsmöglichkeiten angewiesen bleibt. Statt dessen schlagen sie das Zusammenwachsen der Verbünde Schritt für Schritt und deren vergleichsweise kostengünstigere Vernetzung mittels Interfaces nach ausländischem Muster vor. Sie wären immerhin zu einer Vergleichsstudie der beiden Projekte bereit, sofern die Landesbibliothek ihr Vorhaben sistiert [39]. In diesem Streit zwischen dem Anspruch der Landesbibliothek auf zentralistische Lenkung des nationalen Bibliothekswesens und dem föderalistischen Selbständigkeitsbewusstsein der kantonalen Universitätsbibliotheken, dessen technische und ökonomische Argumentation im Grunde politische Hintergedanken verdeckt, wird vermutlich die Parteinahme der überwiegend noch unentschiedenen, weil nicht oder erst begrenzt vernetzten Studien- und Bildungsbibliotheken den Ausschlag geben.

6. Im oberrheinischen Umkreis

Politisch hat sich Basel 1501 für die Schweizerische Eidgenossenschaft entschieden, kulturell ist es auch seitdem und im Zeichen des europäischen Regionalismus erst recht dem oberrheinischen Geist verpflichtet. Manche seiner führenden Geschlechter stammen aus der deutschen oder französischen Nachbarschaft, und sogar die Lokalhymne hat bekanntlich weder ein Einheimischer noch ein Schweizer, sondern der Badenser Johann Peter Hebel gedichtet. Im Umkreis, den die Konföderation der oberrheinischen Universitäten (EUCOR) abdeckt, haben allerdings Beziehungen zu Strasbourg und Karlsruhe wohl wegen der Entfernung kaum je bestanden. Regelmässig frequentieren hingegen Studierende aus Mulhouse die UB um der Bestände willen, die in der noch jungen und weniger reichhaltigen Bibliothèque de l'Université de Haute Alsace nicht vorhanden sein können.

Wirklich eng und vielfältig ist aber nur das Verhältnis zu Freiburg im Breisgau zu nennen, das Wilfried Sühl-Strohmenger schon so umfassend gekennzeichnet hat [40], dass nur seine Hauptlinien nachgezogen werden sollen. Wie die beiden 1457 und 1460 gegründeten Universitäten sind auch ihre Bibliotheken fast gleich alt, und die Freiburger liegt Basel distanzmässig näher als die Berner und die Zürcher. Für die UB stellte sie daher den natürlichen Bezugspunkt dar, solange sich das schweizerische Bibliothekswesen auf das deutsche ausrichtete. Umgekehrt wichen nach dem Zweiten Weltkrieg Studierende aus Freiburg gerne nach Basel aus, als ihre Heimatbibliothek nur beschränkt benutzbar war.

Damit begann die Periode ständiger Kontakte, bei denen jeder Partner sich von vorbildhaften Errungenschaften des andern inspirieren lässt. Im persönlichen Bereich finden fallweise Zusammenkünfte von Kadern und jedes Jahr wechselseitige Praktikumswochen der in Ausbildung Begriffenen statt, innerhalb des regionalen Einzugsgebiets steht der direkten Ausleihe, auch nach Hause, nichts entgegen, und bei der Erwerbung sind mindestens Ansätze von Absprache, beispielsweise in der Slawistik, zu verzeichnen. Die eigentliche Zusammenarbeit kommt aber auch hier von der Automatisierung her, indem zuerst Microfiches-Kataloge ausgetauscht, sodann beiderseits Online-Publikumskataloge zugänglich gemacht wurden und nunmehr die Vernetzung von Deutschschweizer und Südwestdeutschem Bibliotheksverbund in Aussicht steht. Zu guter Letzt haben die beiden inzwischen abgetretenen Direktoren in freundschaftlicher Verbundenheit einander Beiträge zur Festschrift für den einen zum 60. Geburtstag, für den andern zu dessen Verabschiedung gewidmet.

7. Ausblick

Der dauernde Auftrag der UB Basel erfliesst aus dem dreifachen Umstand, dass sie eine alte und grosse Bibliothek in der Schweiz ist. Als solche hat sie ihrer Hochschule und dem Gemeinwesen zu dienen, den überkommenen Literaturbestand zu pflegen und das laufende Bedürfnis nach Informationen verschiedenster Art zu befriedigen. Dabei wird sie in Zukunft, soweit diese absehbar ist, bestimmt durch das Verhältnis zu ihrer Universität und die Entfaltung des modernen Informationswesens. Innerhalb der neuen Universitätsstruktur erhofft sie, ungeachtet der organisatorischen Eingliederung, finanziellen Handlungsspielraum im Rahmen eines Globalbudgets und koordinierende Verantwortung für das lokale Bibliothekssystem. Auf diese Weise könnte sie auch am ehesten beitragen zu einer virtuellen Bibliothek Schweiz, in der alle öffentlich zugänglichen Informationsträger, die maschinenlesbar nachgewiesen sind, von jedem entsprechend ausgerüsteten Ort des Landes ausfindig zu machen und unter gleichen Bedingungen zu beziehen wären. Dazu bedarf es freilich nicht bloss materieller Voraussetzungen, die weitgehend schon vorhanden sind, sondern auch eines zeitgemässen bibliothekarischen Selbstverständnisses, das sich erst ausbildet. Sobald es einmal genügend entwickelt ist, dürfte sich das Dienstleistungspotential, das die Informationstechnologie offeriert, auch auf die oberrheinische Region und weit darüber hinaus, vielleicht im ganzen Erdkreis, ausdehnen lassen; denn darin sollte für die Bibliotheken der eigentliche Sinn des heute in aller Munde geführten Schlagwortes vom Internet beschlossen liegen.


Fußnoten:

20 Wie in der Vorbemerkung zu Teil 1 (siehe: EUCOR-Bibliotheksinformationen Nr. 7, 1995, S. 36) angedeutet, widerspiegelt dieser Teil, abgesehen von historischen Reminiszenzen, persönliche Erinnerungen und Erfahrungen; an Literatur werden nur bereits publizierte Übersichten möglichst neuesten Datums angeführt, weil sich ebenfalls benutzte interne Arbeitspapiere schlecht zur Zitierung eignen.
[zurück zur Textstelle]

21 Andreas Heusler, Geschichte der Öffentlichen Bibliothek der Universität Basel, Basel 1896, S.1
[zurück zur Textstelle]

22 Die Verhältnisse in den einzelnen Städten vergleicht miteinander: Fredy Gröbli, Lokale Koordination an schweizerischen Hochschulbibliotheken. In: Information gestern, heute, morgen. Bibliotheken als wissenschaftliche Informations- und Servicezentren. Festschrift für Ferdinand Baumgartner. Wien 1991, S. 135-41
[zurück zur Textstelle]

23 Daniel Speich, Une société de lecture à la fin du XVIIIe et au début du XIX siècle: la 'Allgemeine Lesegesellschaft' de Bâle 1787-1832. Etude de sociologie littérature et de littéraire comparée. Thèse lettres Bâle 1975 (297 S.), mit Nachweis der älteren, durchwegs summarischen Literatur zur gesamten Geschichte; neuer, aber ebefalls ganz kurz ist: Arnold Schneider, Zwei Jahrhunderte 'Allgemeine Lesegesellschaft in Basel'. In: Basler Stadtbuch 108, 1987 (1988), S.119-124
[zurück zur Textstelle]

24 Peter Marti, Kurt Waldner: Allgemeine Bibliotheken der GGG 1807-1982. Eine kleine Chronik, Basel 1982 (64 S.); genauer über die älteste der Bibliotheken anhand der Jahresberichte der GGG: Kurt Waldner: Leseanstalt für die Jugend. Die Gründung der Jugendbibliothek durch die Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige (GGG) in Basel. In: Für alle(s) offen. Bibliotheken auf neuen Wegen. Festschrift für Fredy Gröbli, Basel 1995, S. 300-25
[zurück zur Textstelle]

25 Gerhard Matter, Die Baselbieter Bibliothekslandschaft 1974-1994. In: Für alle(s) offen. Basel 1995, S. 174-85
[zurück zur Textstelle]

26 Materialien zur bisher fehlenden Verbandsgeschichte, die auf das Jubiläumsjahr 1997 erwartet werden darf, bietet Robert Barth, Prolegomena zu einer Geschichte der Vereinigung Schweizerischer Bibliothekare (VSB). In: L'Espace bibliothéconomique suisse hier, aujourd'hui, demain. En hommage à Gustave Moeckli. Vevey 1993, S. 11-33. Anekdotisch sei vorweggenommen, dass schon an der 1. Zusammenkunft vom 30. Mai 1897 der Umrechnungskurs der deutschen Mark beanstandet und nur Fr. 1.25 statt Fr. 1.35 gefordert wurde.
[zurück zur Textstelle]

27 Eine statistische Zusammenfassung gibt J. Schiffer, Schweizer Bibliotheken gestern und heute, Bern 1986 (31 S.)
[zurück zur Textstelle]

28 Zur Begründung: Marcel Godet, Mémoire concernant la création d'un catalogue général et d'un service de renseignements des bibliothèques suisses, Berne 1927 (20 S.); zur Entwicklung: Béatrice Mettraux, Le catalogue collectif suisse ou l'histoire d'une 'conquête magnifique'. In: Schweizerische Landesbibliothek: Miscellanea 1895, das Buch zum Jubiläum der Schweizerischen Landesbibliothek, Bern 1995, S. 130-42
[zurück zur Textstelle]

29 Fredy Gröbli, Der Stand der Inkunabelverzeichnung in der Schweiz. In: Zentralblatt für Bibliothekswesen 93 (1979), S. 485f.
[zurück zur Textstelle]

30 Fredy Gröbli, Zehn Jahre Arbeitsgruppe für alphabetische Katalogisierung. Ein Rechenschaftsbericht. In: Nachrichten VSB/SVD 56 (1980), S. 255-61
[zurück zur Textstelle]

31 Einzelheiten in gedrängter Darbietung enthält: Fredy Gröbli, Bibliothekarische Ausbildung in der Schweiz als Auftrag der Vereinigung Schweizerischer Bibliothekare. In: Les Bibliothèques, tradition et mutation. Mélanges offerts à Jean-Pierre Clavel, Lausanne 1987, S. 63-90
[zurück zur Textstelle]

32 Die Bilanz ist gezogen im Themenheft "Bibliothekarische und dokumentalistische Ausbildung in der Schweiz. In: Nachrichten VSB/SVD 52 (1976), S. 229-354
[zurück zur Textstelle]

33 Rapport final de la Commission d'experts chargés des questions de documentation scientifique. Zurich/Berne 1972, Annexe 5
[zurück zur Textstelle]

34 Rapport final de la Commission fédérale pour la coordination dans le domaine de la documentation scientifique, Berne 1982, Annexe 3
[zurück zur Textstelle]

35 Fredy Gröbli, Die Direktorenkonferenz. Ein Epilog. In: Der Bücherwagen 22 (1986), Nr. 148: Festschrift für Dr. Jean-Pierre Sydler, ETH-Bibliothek Zürich, S. 27-31
[zurück zur Textstelle]

36 Hermann Schneider & Xaver Baumgartner, Kostenberechnungen für Schwerpunktsammlungen, Bern 1993 (40 S.)
[zurück zur Textstelle]

37 Robert Barth & Gabi Schneider, Die Zukunft hat noch nicht begonnen. Die Automatisierung der Hochschulbibliotheken in der Schweiz 1965-1995. In: Für alle(s) offen, Basel 1995, S. 26-37, mit Verzeichnis einschlägiger Literatur; speziell über die UB Basel: Berthold Wessendorf, 7564: ein guter Ratschlag? In: Für alle(s) offen, S. 317-25
[zurück zur Textstelle]

38 Fredy Gröbli, Der Deutschschweizer Bibiotheksverbund. In: EUCOR-Bibliotheksinformationen Nr. 1 (1992), S. 13-16
[zurück zur Textstelle]

39 Einen abweichenden Standpunkt vertritt naturgemäss der Direktor der Landesbibliothek Jean-Frédéric Jauslin, Un Réseau national d'information. In: Schweizerische Landesbibliothek: Miscellanea 1895, das Buch zum Jubiläum. Bern 1995, S. 342-59
[zurück zur Textstelle]

40 In: EUCOR-Bibliotheksinformationen Nr. 5 (1994), S. 18f.
[zurück zur Textstelle]



zum nächsten Beitrag - l'article suivant
zum ersten Beitrag - retour au premier article
zurück zum Inhaltsverzeichnis - retour à l'index