Ausbildung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken

Der Beruf

Die Ausbildung qualifiziert für die Tätigkeit als Bibliothekar*in des höheren Dienstes im Bereich des wissenschaftlichen Bibliotheks- und Informationswesen wie beispielsweise in Universitäts- und Hochschulbibliotheken, Staats- und Landesbibliotheken.

Als Fachreferent*in einer Hochschulbibliothek ist er Bindeglied zwischen Bibliothek und Forschung bzw. Lehre. Er/sie betreut meist mehrere Fächer und ist für die Auswahl und die sachliche Erschließung der anzuschaffenden wissenschaftlichen Literatur und sonstiger fachspezifischer Informationsträger (z. B. Datenbanken und CD-ROMs) zuständig. Hierbei handelt er/sie eigenverantwortlich sowie in Kooperation mit Vertretern der Fachbereiche und Fakultäten. Er/sie muss das Profil und den Etat der jeweiligen Bibliothek und die ortsspezifischen Studien- und Forschungsschwerpunkte des jeweiligen Fachs berücksichtigen. In den betreuten Fächern ist der/die Fachreferent*in verantwortlich für die fachliche Informationsarbeit gegenüber den Studierenden und dem wissenschaftlichen Universitätspersonal. Dies nimmt er/sie beispielsweise durch fachspezifische Benutzerberatungen, Schulungs- und Seminarveranstaltungen in (Fach-) Datenbanken und Internetquellen, Führungen, etc wahr.

Analoge Aufgaben gelten für das Fachreferat der Landes- und Staatsbibliotheken. Im Vergleich zu Hochschulbibliotheken sieht sich hier der/die Fachreferent*in jedoch einer breiteren Öffentlichkeit gegenüber, was hinsichtlich der fachlichen Informationsarbeit unterschiedliche (didaktische) Konzepte je nach Zielgruppe (z. B. Hochschulen, Schulen, Berufsakademien, sonstigen Benutzergruppen) erforderlich macht. Hinzu kommt durch das Pflichtexemplargesetz ein höherer Aufwand bei der Sacherschließung. 

Als Leiter*in von organisatorischen Teileinheiten ist er/sie im Rahmen der jeweiligen Gesamtstruktur mit managementspezifischen Aufgaben der Planung und Entwicklung, der Leitung sowie Koordination innerhalb der Bibliothek und darüber hinaus in bibliothekarischen Belangen im universitären und regionalen Umfeld betraut.

Typische Organisationseinheiten beispielsweise sind die Abteilungen für:

  • Medienbearbeitung (Erwerbung und Erschließung)
  • Benutzung sowie die Abteilungen für:
  • Handschriften und wertvolle Drucke
  • Bestandserhaltung, Buchpflege und Restaurierung
  • Neue Informationstechnologien.

Die Leitungsaufgaben umfassen weiterhin: 

  • Haushalts- und Personalplanung
  • Personal- und Mitteleinsatz
  • Gerätebeschaffung und -verwaltung
  • EDV-Planung und -einsatz
  • Information und Öffentlichkeitsarbeit
  • Bibliothekssystem

Einem/einer Bibliothekar*in des höheren Dienstes kann die Betreuung eigenständiger Teilbibliotheken sowie auch die Leitung des Hauses bzw. des gesamten Bibliothekssystems übertragen werden. 

Die genannten Tätigkeitsfelder können sich teilweise oder auch vollständig überschneiden. Die Verteilung und Gewichtung einzelner Aufgaben in einer Bibliothek ist von deren Aufgabenspektrum und jeweiligen organisatorischen und personellen Strukturen abhängig. 

Persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten

Zu den erforderlichen Eigenschaften für den Beruf der Bibliothekarin / des Bibliothekars im höheren Dienst gehören neben der Beherrschung eines bestimmten Wissenschaftsgebietes und der Vertrautheit mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden fächerübergreifende Interessen und Kenntnisse in Fremdsprachen.

Er/sie sollte Freude am Umgang mit Menschen haben sowie über ausgeprägte Teamfähigkeit und Fähigkeit zur Mitarbeiterführung, insbesondere Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation verfügen. Seine Arbeit versteht er/sie als Dienstleistung für Forschung und Lehre. Interesse an Informationstechnologie, Organisationsgeschick und Fähigkeit zu projektbezogener Arbeit sind ebenso erforderlich wie die Bereitschaft, sich in neue Aufgaben einzuarbeiten. 

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung für den höheren Bibliotheksdienst an wissenschaftlichen Bibliotheken in Baden-Württemberg ist geregelt durch die Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bibliotheksdienst an wissenschaftlichen Bibliotheken in Baden-Württemberg (AprOBib hD) vom 15. Dezember 2015 (GBI. 2016,62). 

Der Vorbereitungsdienst (das Referendariat) dauert zwei Jahre und gliedert sich in: einen 14-tägigen theoretischen Einführungskurs an der Bibliotheksakademie Bayern in München, eine einjährige praktischen Ausbildung an einer Ausbildungsbibliothek (Kennenlernen aller Betriebsabteilungen und der Tätigkeitsfelder des höheren Dienstes, Absolvieren von Praktika in Einrichtungen im Bereich Bibliothek/Information/Dokumentation sowie Verlags- und Archivwesen) und eine 11,5-monatige theoretische Ausbildung an der Bibliotheksakademie Bayern in München.
https://www.bsb-muenchen.de/kompetenzzentren-und-landesweite-dienste/ausbildung-fortbildung-jobs/bibliotheksakademie-bayern/

Der/die zum Vorbereitungsdienst zugelassene Bewerber*in wird zum Beamten auf Widerruf (Bibliotheksreferendar*in) ernannt und erhält Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg. Zur theoretischen Ausbildung wird der/die  Bibliotheksreferendar*in an die Bibliotheksakademie Bayern in München abgeordnet. Er/sie bleibt Beamter/Beamtin des Landes Baden-Württemberg, untersteht aber in Fragen der Ausbildung und des Dienstes dem Leiter der Bibliotheksakademie Bayern. Für die Dauer der Abordnung wird Trennungsgeld nach der Landestrennungsgeldverordnung gewährt. Die Ausbildung wird mit der Laufbahnprüfung der Bibliotheksakademie Bayern in München nach der dort geltenden Prüfungsordnung abgeschlossen.
https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2015/11/gvbl-2015-11.pdf#page=2 

Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das zur Führung der Bezeichnung Assessor*in des Bibliotheksdienstes berechtigt. Die Laufbahnprüfung wird von allen Bundesländern und vom Bund anerkannt. Ein Anspruch auf Übernahme in den öffentlichen Dienst besteht nicht.

Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken kann eingestellt werden, wer

a) den Abschluss eines Diplom-, Magister-, Staatsprüfungs- oder Master-Studiengangs an einer Universität oder an einer anderen Hochschule in gleichgestellten Studiengängen oder

b) den Abschluss eines akkreditierten Master-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule erworben hat. Die Promotion ist erwünscht.

c) nach seiner Persönlichkeit für den höheren Bibliotheksdienst an wissenschaftlichen Bibliotheken geeignet scheint und die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gemäß § 7 BeamtStG erfüllt.

d) nach ärztlichem Zeugnis über die für den höheren Bibliotheksdienst erforderliche Eignung verfügt.

Bewerbungs-und Zulassungsverfahren

Ausbildungsbibliotheken sind zurzeit:

Universitätsbibliothek Freiburg / Universitätsbibliothek Heidelberg / Badische Landesbibliothek Karlsruhe / Kit-Bibliothek Karlsruhe / Bibliothek der Universität / Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM) Konstanz / Universitätsbibliothek Mannheim / IZUS / Universitätsbibliothek Stuttgart / Württembergische Landesbibliothek / Universitätsbibliothek Tübingen / kiz / Kommunikations- und Informationszentrum der Uni Ulm

Bitte bewerben Sie sich bei den ausschreibenden Bibliotheken mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

Die angeschriebene Ausbildungsbibliothek fordert geeignet erscheinende Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch auf. Sie leitet die Bewerbungsunterlagen mit einer Stellungnahme (Zulassungsantrag) an die Ausbildungsbehörde höherer Bibliotheksdienst bei der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart weiter.

Diesem Zulassungsantrag der Ausbildungsbibliothek an die Ausbildungsbehörde höherer Bibliotheksdienst werden dann beigefügt:

  • eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über die Staats- oder Hochschulprüfung,
  • beglaubigte Abschriften von Zeugnissen und Nachweisen über etwaige bisherige Tätigkeiten,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes). Das Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

Über die Zulassung und die Zuweisung zu einer Ausbildungsbibliothek entscheidet die Ausbildungsbehörde höherer Bibliotheksdienst.

Nach einer Zulassung müssen spätestens bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Zeitpunkt noch folgende, für die Einstellung erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden:

  • ein Personalbogen,
  • Geburtsurkunde, ggf. Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde in Kopie,
  • ärztliches Zeugnis,
  • eine Erklärung über wirtschaftliche Verhältnisse,
  • eine Erklärung über Straffreiheit,
  • eine Erklärung über evtl. beantragte oder geleistete Vorbereitungsdienste in einem anderen Bundesland,
  • ein etwaiger Antrag auf Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst.

Ausbildungsbeginn: 1. Oktober 
Bewerbungsschluss: Anfang März siehe Stellenanzeige

Für weitere Auskünfte stehen die anfangs genannten Ausbildungsbibliotheken zur Verfügung.

Literaturhinweise
  • Bibliothekar, Bibliothekarin (höherer Bibliotheksdienst an wissenschaftlichen Bibliotheken, Verf.: Rudolf Frankenberger. (Blätter zur Berufskunde 3/10 B-01). - Bielefeld: Bertelsmann
  • Leitfaden für die Ausbildung des höheren Bibliotheksdienstes. Erarbeitet von der Kommission für Ausbildungsfragen des VDB. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 43 (1996) 6, S. 641-654
  • Berufsbild 2000: Bibliotheken und Bibliothekare im Wandel. Erarbeitet von der Arbeitsgruppe Gemeinsames Berufsbild der BDB e. V. unter Leitung von Ute Krauß-Leichert, Berlin 1998.
    http://www.bideutschland.de/download/file/berufsbild2000.pdf
  • Positionen und Perspektiven der Ausbildung für den höheren Bibliotheksdienst (hD) - Positionspapier der Arbeitsgruppe Bibliotheken. In: Bibliotheksdienst 38 (2004) 2, S. 182-200.
  • Berufenet / Bundesagentur für Arbeit: Beamt(er/in) - wissenschaftliche Bibliotheken (h.Dienst).
Dauer, Beginn, Beruflicher Status, Verdienst

Dauer: 2 Jahre
Beginn: alle 2 Jahre zum 1. Oktober
Bewerbungsschluss: i.d.R. Anfang März siehe Stellenanzeige
Beruflicher Status: Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Verdienst: Anwärtergrundbetrag in Höhe von zur Zeit ca. 1.425€

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