Förderbedingungen

Die Open-Access-Veröffentlichung von Artikeln in Zeitschriften, die nicht unter Projekt DEAL oder einen der sonstigen Rahmenverträge fallen, kann (anteilig) aus dem Publikationsfonds der Universität finanziert werden. Hierfür müssen nach den Vorgaben des Rektorats und der Deutschen Forschungsgemeinschaft folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:

Voraussetzung für die Antragstellung

  • Förderfähig sind ausschließlich Artikel von Universitätsangehörigen, die als Submitting oder Corresponding Author für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich sind.
  • Es wird die Angabe einer ORCiD-ID erwartet.
  • Durch den Publikationsfonds können nur Artikel gefördert werden, für deren Open-Access-Veröffentlichung keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten (wie etwa DFG-Publikationspauschalen) vorliegen.

Förderfähige Publikationen

  • Es können nur Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften (Gold Open Access Journals) gefördert werden, die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren anwenden. Einen beispielhaften Überblick über solche Zeitschriften liefert das Directory of Open Access Journals (DOAJ).
  • Aufsätze in Subskriptionszeitschriften nach dem Modell des hybriden Open Access sowie Artikel in sogenannten Mirror Journals (Open-Access-Ableger von subskriptionspflichtigen Zeitschriften) sind nicht förderfähig.

Förderumfang

  • Publikationsgebühren (Article Processing Charges, APCs) sind in voller Höhe nur bis 2.000 EUR (inkl. 19 % Umsatzsteuer) förderfähig. Wenn die Publikationsgebühren diese Förderhöchstgrenze übersteigen, ist eine anteilige Förderung bis 2.000 EUR (inkl. 19 % Umsatzsteuer) möglich. Bitte beachten Sie, dass im Ausland ansässige Verlage die Publikationsgebühren ohne Umsatzsteuer angeben müssen. Bei Auslandsrechnungen addieren Sie daher bitte 19 % auf den umgerechneten Betrag, um abzuschätzen, ob die Förderhöchstgrenze eingehalten wird.
  • Es sind ausschließlich Open-Access-Publikationskosten förderfähig. Sonstige Kosten wie beispielsweise Page oder Colour Charges sind von der Förderung ausgenommen.

Rechte und Lizenz

  • Förderfähig sind nur Veröffentlichungen, die mit einer freien Lizenz versehen sind (bevorzugt Creative Commons Attribution/CC BY). Weitere Informationen zur Lizenzwahl finden Sie hier.
  • Als Autor*in übertragen Sie dem Verlag nur einfache, nicht-ausschließliche Nutzungsrechte.
  • Die Rechte Dritter an Abbildungen und anderen Fremdmaterialien sind geklärt.

Förderhinweis und Dokumentation

  • Jede geförderte Publikation muss einen Hinweis auf die Förderung durch den Publikationsfonds enthalten, beispielsweise: "We acknowledge support by the Open Access Publication Fund of the University of Freiburg." Hinweise zu Auflagen anderer Förderer finden Sie hier.
  • Alle geförderten Publikationen werden auf FreiDok plus nachgewiesen und zur Verfügung gestellt.

Beratung und Antragstellung

Antrag auf Förderung
Universität Freiburg

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