Im Vorbericht zum ersten Band der von Holzschuher und Siebenkees in den Jahren 1778 – 1783 herausgegebenen „Deductions-Bibliothek von Teutschland“ charakterisiert Christoph Siegmund von Holzschuher das Textgenus, das aus heutiger geschichtswissenschaftlicher Perspektive eine wichtige Quelle für die Grundlagen des frühneuzeitlichen deutschen Staatswesens ist, wie folgt: „Schriften, deren Absicht dahin geht, die Beschaffenheit einer streitigen Rechtssache näher zu entwickeln, dieselbe dem Publikum in ihrer vorteilhaftesten Gestalt darzustellen, und die Leser, so viel möglich, von der in einem gewissen Fall vorhandenen Gerechtigkeit zu überzeugen, es mag dabey auf den Beweis der Thatsachen, oder die Ausführung der hier einschlagenden Rechtssätze ankommen, nennt man in dem angenommenen Sprachgebrauch Deductionen […] Der ausgebreitete Nutzen dieser Druckschriften ist allen, die sich mit der teutschen Rechtsgelehrsamkeit und Geschichte, vermög ihres Amtes oder zum Vergnügen beschäftigen, bekannt genug. Die Anzahl derselben ist von 1462. bis jetzt so sehr angewachsen, daß sie sich beinahe nicht übersehen lässt: und Teutschland übertrift vielleicht, vermöge seiner ganz eignen Verfassung, an Fruchtbarkeit hierinnen alle benachbarten Reiche.“
Bereits im 18. Jahrhundert waren Recherche und Erwerbung dieser Publikationen schwierig, wie Holzschuher weiter erläutert: „Durch den ordentlichen Weg des Buchhandels kann man sie selten erhalten. Bisweilen ist selbst der Druckort unbekannt, und der Buchdrucker macht entweder wegen des ungewissen Absatzes, oder weil es ihm scharf untersagt ist, nicht mehr Abdruecke, als bestellt werden […] es ist also keine leichte Sache, von den Deductionen eines einzelnen teutschen Landes, oder einer besonderen Materie eine vollständige Kenntnis, oder gar den wirklichen Besitz zu erlangen, wenn auch Mühe, Kosten, Briefwechsel und Anfragen nicht gespart werden. Es möchten nur wenige Archive in Teutschland seyn, welche vollständige Partikularsammlungen solcher Druckschriften enthalten. Auch öffentliche Bibliotheken, welche in andern Fächern die kostbarsten Schätze zur Litteratur in sich fassen, koennen selten einen beträchtlichen Vorrath an inländischen Deductionen vorweisen. Nur wenige Bibliotheken werden sich hierinnen mit der Göttinger und Dresdner messen können.“
Zu diesen Bibliotheken gehört die Universitätsbibliothek Freiburg, die neben dem Verzeichnis von Holzschuher/Siebenkees heute eine umfangreiche Sammlung von Deductionen besitzt.
Holzschuher steht seinerseits in der Nachfolge von Johann Christian Lünig: Bibliotheca curiosa deductionum : worinn eine ... Nachricht vieler merckwürdiger Schrifften vorhanden, welche so wohl von der Römisch Kayserlichen Majestät als auch Chur-Fürsten und Ständen des Heiligen Römischen Reichs ... wegen unterschiedener wichtigen Praetensionen, hoher Gerechtsamen und Praecedenzstreitigkeiten publiciret und ans Licht gegeben worden, Leipzig 1717 [digitale Ausgabe] und Gottlob August Jenichen: Johann Christian Lünigs Bibliotheca Deductionum S. R. I., Anjetzo in eine geschicktere Ordnung gebracht, durchaus verbessert, und ansehnlich vermehret, Leipzig 1745 [digitale Ausgabe].
Die Universitätsbibliothek Freiburg besitzt neben dem Werk von Holzschuher/Siebenkees aus dem Kloster St. Blasien etwa 400 der darin verzeichneten Schriften. Mit ihrer Digitalisierung dieses wichtigen Quellenbestandes frühneuzeitlicher Staatsschriften leistet die Universitätsbibliothek Freiburg zugleich einen Beitrag zum VD16 und VD17.