Finanzierung von Open-Access-Büchern

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Autor*innen einer Monographie bzw. (Mit-)Herausgeber*innen eines Sammelbandes sind antragsberechtigt, wenn sie der Universität Freiburg angehören und für die Bezahlung der Publikationsgebühren vollumfänglich verantwortlich sind.
  • Bei Sammelbänden muss mindestens ein Herausgeber bzw. eine Herausgeberin der Universität Freiburg angehören.
  • Die Angabe einer ORCiD-ID wird erwartet.

Förderfähige Publikationen

  • Gefördert werden aktuelle Erstpublikationen, d.h. bislang unveröffentlichte Monographien und Sammelbände.
  • Förderfähig sind nur Bücher, für die keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten vorliegen.
  • Sammelbände sind dann förderfähig, wenn für den gesamten Sammelband eine Book Processing Charge (BPC) erhoben wird. Einzelne Beiträge zu Sammelbänden von Angehörigen der Universität Freiburg können nicht gefördert werden.

Förderumfang

  • Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Publikationsgebühren. Eine Förderung von Druckkosten, Satzkosten oder Zuschlägen für Farbabbildungen, Seitenumfänge etc. ist nicht möglich.
  • Die Förderung pro Veröffentlichung ist begrenzt: Gefördert werden Open-Access-Publikationsgebühren bis zu einer Höhe von max. 5.000 EUR (inkl. 19 % USt.). Übersteigen die Gesamtkosten den Höchstbetrag, ist eine anteilige Förderung möglich.

Anforderungen an die Publikation und den Verlag

  • Alle Bestandteile des geförderten Werks müssen unmittelbar mit dem Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit online zugänglich sein. Die Veröffentlichung der Open-Access-Version muss zeitgleich zu oder vor einer eventuellen Printversion erfolgen.
  • Die Publikation wird unter einer dauerhaften Adresse (DOI oder URN) veröffentlicht.
  • Die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind einzuhalten.
  • Der Verlag sollte als Open-Access-Verlag gelistet sein, z.B. im Directory of Open Access Books (DOAB) oder als Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA).
  • Der Verlag muss eine transparente Kalkulation vorlegen, mit der der Anteil der Open-Access-Kosten belegt wird. Nur diese werden vom Fonds übernommen.

Rechte und Lizenz

  • Die Veröffentlichung muss mit einer freien Lizenz versehen sein (bevorzugt Creative Commons Attribution/CC BY).
  • Die Autor*innen bzw. Herausgeber*innen übertragen dem Verlag nur einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte.
  • Die Rechte an Abbildungen und anderen Fremdmaterialien Dritter sind geklärt.

Förderhinweis und Dokumentation

  • Die Open-Access-Publikation muss den Hinweis enthalten, dass sie aus dem Publikationsfonds der Universität Freiburg gefördert wurde.
  • Die Affiliation (Zugehörigkeit) der Autor*innen bzw. Herausgeber*innen zur Universität Freiburg muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein.
  • Alle geförderten Publikationen werden auf FreiDok plus nachgewiesen und zur Verfügung gestellt.

Beratung und Antragstellung

Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Universität Freiburg

Chat

Insta