Universität Freiburg

Finanzierung von Open-Access-Büchern

Ab 01.01.2026 entfällt die Förderhöchstgrenze für die Förderung aus dem Publikationsfonds der Universität Freiburg. Publikationsgebühren für Bücher im Gold Open Access werden ab diesem Zeitpunkt in voller Höhe durch die Universitätsbibliothek vorfinanziert. An manchen Fakultäten kann es zu einer teilweisen Rückverrechnung der Kosten an die Autor*innen kommen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Fakultät. Druckkosten oder Zuschläge für Farbabbildungen, Seitenumfänge etc. werden weiterhin nicht zentral finanziert.

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Autor*innen einer Monographie bzw. (Mit-)Herausgeber*innen eines Sammelbandes sind antragsberechtigt, wenn sie der Universität Freiburg angehören und für die Bezahlung der Publikationsgebühren vollumfänglich verantwortlich sind.
  • Bei Sammelbänden muss mindestens ein Herausgeber bzw. eine Herausgeberin der Universität Freiburg angehören.
  • Die Angabe einer ORCiD-ID wird erwartet.

Förderfähige Publikationen

  • Gefördert werden aktuelle Erstpublikationen, d.h. bislang unveröffentlichte Monographien und Sammelbände.
  • Förderfähig sind nur Bücher, für die keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten vorliegen.
  • Sammelbände sind dann förderfähig, wenn für den gesamten Sammelband eine Book Processing Charge (BPC) erhoben wird. Einzelne Beiträge zu Sammelbänden von Angehörigen der Universität Freiburg können nicht gefördert werden.

Förderumfang

  • Open-Access-Publikationsgebühren (Book Processing Charges, BPCs) werden in voller Höhe durch die Universitätsbibliothek vorfinanziert. An manchen Fakultäten kann es zu einer teilweisen Rückverrechnung der BPCs an die Autor*innen kommen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Fakultät.
  • Eine Förderung von Druckkosten oder Zuschlägen für Farbabbildungen, Seitenumfänge etc. ist nicht möglich.

Anforderungen an die Publikation und den Verlag

  • Alle Bestandteile des geförderten Werks müssen unmittelbar mit dem Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit online zugänglich sein. Die Veröffentlichung der Open-Access-Version muss zeitgleich zu oder vor einer eventuellen Printversion erfolgen.
  • Die Publikation wird unter einer dauerhaften Adresse (DOI oder URN) veröffentlicht.
  • Die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind einzuhalten.
  • Der Verlag sollte als Open-Access-Verlag gelistet sein, z.B. im Directory of Open Access Books (DOAB) oder als Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA).
  • Der Verlag muss eine transparente Kalkulation vorlegen, mit der der Anteil der Open-Access-Kosten belegt wird. Nur diese werden vom Fonds übernommen.

Rechte und Lizenz

  • Die Veröffentlichung muss mit einer freien Lizenz versehen sein (bevorzugt Creative Commons Attribution/CC BY).
  • Die Autor*innen bzw. Herausgeber*innen übertragen dem Verlag nur einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte.
  • Die Rechte an Abbildungen und anderen Fremdmaterialien Dritter sind geklärt.

Förderhinweis und Dokumentation

  • Die Open-Access-Publikation muss den Hinweis enthalten, dass sie aus dem Publikationsfonds der Universität Freiburg gefördert wurde.
  • Die Affiliation (Zugehörigkeit) der Autor*innen bzw. Herausgeber*innen zur Universität Freiburg muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein.
  • Alle geförderten Publikationen werden auf FreiDok plus nachgewiesen und zur Verfügung gestellt.

Beratung und Antragstellung

Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: